Hallo!
Das ist so pauschal gesagt nicht richtig!
Grundsätzlich sind alle Mobil-Funkgeräte oder Handfunkgeräte zugelassen die die Baumusterrichtlinien TR-BOS erfüllen.
Es gibt Bundesländer, in denen der betrieb bestimmter Gerätetypen nur bestimmten Nutzern genehmigt wird.
Beispiel:
4m - Handfunkgerät in Hessen, deren Betrieb wird ausschließlich nur den OLRD der Landkreise und Kreisfreien Städte, der DRK-Bergwacht, den Berufsfeuerwehren mit einem Gerät sowie die in den Landkreisen zuständige Behörde für Brand -u. Katastrophenschutz genehmigt!
Bei 2m - Band Geräten gibt es kaum Einschränkungen, lediglich FuG 9 werden nur in ELW 3, den 17 Zentralen Leitstellen und den 7 Leitfunkstellen genehmigt!
MfG