Hallo,

das liegt an der sog. e1-Zulassung und hat was mit elektromagnetischer Verträglichkeit zu tun.

Das heißt ein altes Funkgerät (z.B. FuG 7) darf ich nicht
mehr in ein neues Fahrzeug einbauen, weil es die moderne
Fahrzeugelektronik stören kann. Ebenso dürfen in neue (Erst- Zulassung nach dem 01.01.2002) nur noch Geräte eingebaut werden die eine e1-Zulassung haben (auch Ladegeräte, Frei- sprechanlagen etc... )

Das Funkgerät an sich darf weiterhin verwendet werden z.B. als Feststation, als tragbares Gerät usw.