In der EN 1789 steht meines Wissens nach sinngemäß drin, dass dieses besagte HFG dazu dienen muss, auch ausserhalb des KFZ Verbindung mit der Leitstelle aufnehmen zu können.
Dies funktioniert ja aber mit einem 2m-HFG nur über eine 2m/4m-Aufschaltung.
Wie genau haben sich da die IM´s die Lösung dieses Problems vorgestellt ??
Also in B.-W. kann man ja solch eine Aufschaltung in einen RTW einbauen, Begeisterungsstürme erntet man damit aber nicht, schliesslich gibt es neben den Kosten ja auch technische Einschränkungen (z.B. Störungen bei mehreren Aufschaltungen ...).
Gruß Eschon
P.S.: Nachdem man jetzt ja nur noch eine Frequenznutzungsurkunde braucht und einzelne FuG´s nicht mehr separat genehmigen lassen muss, wie ist es dann möglich, dass es untersagt ist, ein 4m-HFG zu nutzen ??? Das kann ja im Prinzip niemand verhindern.