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Thema: Richtlinien BOS - HandFuGs

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Richtlinien BOS - HandFuGs

    Hi!

    Ein Kollege sagte mir heute beim Checken der Handfunkgeräte, die wir auf den RTWs haben, dass diese nicht mehr zugelassen seien.
    Handfunkgeräte wären nur noch für Einsatzleiter, OrgLs und LNAs.
    Leider hab ich nirgendwo die aktuellen Richtlinien BOS gefunden.
    Meines Wissens gehört nach DIN EN 1789 ein Handfunkgerät auf nen RTW - wie soll das dann klappen?

    Thilo

  2. #2
    RK 90-03 Gast
    Hi thilo,

    ich glaube dein Kollege verwechselt da was, die 2m Hand FuG´s gehören zur RTW-Ausstattung. Während die 4m HandFug´s den Einsatzleitern, OLRD´s, LNA´s und der Bergwacht vor behalten sind. Und sich natürlich bei der Polizei im Einsatz befinden.

  3. #3
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    Hallo!

    Das ist so pauschal gesagt nicht richtig!

    Grundsätzlich sind alle Mobil-Funkgeräte oder Handfunkgeräte zugelassen die die Baumusterrichtlinien TR-BOS erfüllen.

    Es gibt Bundesländer, in denen der betrieb bestimmter Gerätetypen nur bestimmten Nutzern genehmigt wird.

    Beispiel:
    4m - Handfunkgerät in Hessen, deren Betrieb wird ausschließlich nur den OLRD der Landkreise und Kreisfreien Städte, der DRK-Bergwacht, den Berufsfeuerwehren mit einem Gerät sowie die in den Landkreisen zuständige Behörde für Brand -u. Katastrophenschutz genehmigt!

    Bei 2m - Band Geräten gibt es kaum Einschränkungen, lediglich FuG 9 werden nur in ELW 3, den 17 Zentralen Leitstellen und den 7 Leitfunkstellen genehmigt!

    MfG

  4. #4
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    536
    hier mal ein link zu den tr - bos geprüften fug;s wenn er das mit zugelassen meint


    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...ml?rubrik_id=6

  5. #5
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    In der EN 1789 steht meines Wissens nach sinngemäß drin, dass dieses besagte HFG dazu dienen muss, auch ausserhalb des KFZ Verbindung mit der Leitstelle aufnehmen zu können.

    Dies funktioniert ja aber mit einem 2m-HFG nur über eine 2m/4m-Aufschaltung.

    Wie genau haben sich da die IM´s die Lösung dieses Problems vorgestellt ??

    Also in B.-W. kann man ja solch eine Aufschaltung in einen RTW einbauen, Begeisterungsstürme erntet man damit aber nicht, schliesslich gibt es neben den Kosten ja auch technische Einschränkungen (z.B. Störungen bei mehreren Aufschaltungen ...).

    Gruß Eschon


    P.S.: Nachdem man jetzt ja nur noch eine Frequenznutzungsurkunde braucht und einzelne FuG´s nicht mehr separat genehmigen lassen muss, wie ist es dann möglich, dass es untersagt ist, ein 4m-HFG zu nutzen ??? Das kann ja im Prinzip niemand verhindern.

  6. #6
    Ferdinand Gast
    Etwas ähnliches hab ich übrigens auch schon gehört und zwar ging es darum als bei uns ein alter Tanker ausrangiert wurde. Das alte 4m-Funkgerät durfte nicht mehr in das neue LF16 eingebaut werden, da es nicht mehr "zugelasssen" war.
    Ist das möglich, dass die Geräte nur eine Zulassung über eine bestimmte Zeit haben?

  7. #7
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    6.356
    @Ferdinand:

    Es könnte sein, dass Euer altes 4m-Funkgerät noch keine e-Zulassung (als Nachweis zur elektromagnetischen Verträglichkeit EMV des Gerätes) hatte. Deshalb musstet Ihr wahrscheinlich ein neueres Gerät, welches die Zulassung besitzt, einbauen. Das hat aber nichts mit der Zulassung nach TR-BOS zu tun.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  8. #8
    Christian Gast
    Hallo,

    das liegt an der sog. e1-Zulassung und hat was mit elektromagnetischer Verträglichkeit zu tun.

    Das heißt ein altes Funkgerät (z.B. FuG 7) darf ich nicht
    mehr in ein neues Fahrzeug einbauen, weil es die moderne
    Fahrzeugelektronik stören kann. Ebenso dürfen in neue (Erst- Zulassung nach dem 01.01.2002) nur noch Geräte eingebaut werden die eine e1-Zulassung haben (auch Ladegeräte, Frei- sprechanlagen etc... )

    Das Funkgerät an sich darf weiterhin verwendet werden z.B. als Feststation, als tragbares Gerät usw.

  9. #9
    Ferdinand Gast
    Ja wahrcheinlich liegt es daran.
    Das Funkgerät ist ein altes FuG 8b-1 (von Telefunken).

    Aber genau in der Weiterbenutzung liegt das Problem:
    Wir sind lediglich eine kleine Stützpunkt-Wehr ohne Funkzentrale. Meines Wissens ist es allerdings nicht erlaubt ein solches 4m-Funkgerät als Feststation weiter zu betreiben, oder lieg ich da falsch?


    Danke und Gruß

  10. #10
    Christian Gast
    Hallo,

    jetzt hast Du wieder was falsch verstanden :

    Ein "altes" Funkgerät (z.B. euer 8b-1) ist immer noch BOS-Konform darf also weiter als BOS-Funkgerät verwendet werden.

    Es darf wieder in ein Fahrzeug (sofern dieses vor 01.01.2002 Erstzugelassen ist) eingebaut werden, es kann als Feststation genutzt werden (da braucht es keine e1-Zulassung, natürlich muß die Feststation genehmigt sein etwa vom IM, der Bez-Reg) oder es kann in einen Funkkoffer eingebaut werden und als tragbare Station verwendet werden (die natürlich ach wieder entsprechend genehmigt werden muß). Natürlich kann das Gerät auch innerhalb der Kommune/ des Landkreises usw. weitergegeben werden um ein defektes Gerät (z.B. ein altes 7b) dort zu ersetzen.

    Weiterhin gilt :

    Alle Komponenten die sich im Fahrzeug befinden und HF Strahlung > 10 mW senden und/oder alle elektrischen und elektronischen Komponenten mit dem Bordnetz des Fahrzeugs verbunden sind müssen :

    - eine e1-Zulassung haben
    - Fachgerecht eingebaut sein (nach Anweisung des Fahrzeugherstellers)
    - Geräte die HF abstrahlen müssen zwingend eine Außenantenne
    haben

    dies gibt für : Funkgeräte, Autotelefone und Freisprecheinrichtungen, Ladehalterungen aktiv und passiv.

    Ganz Wichtig : HANDFUNKGERÄTE DÜRFEN OHNE AUSSENANTENNE NICHT IM FAHRZEUG BETRIEBEN WERDEN !!!

  11. #11
    Ferdinand Gast
    Aja, ich verstehe.
    Das war wahrscheinlich das Problem: Das neue Fahrzeug wurde erst im Jahre 2002 zugelasssen, somit durfte das alte Funkgerät nicht mehr in dieses eingebaut werden.

    Zu dem letzten Satz vom Christian: Das ist mir auch neu!
    Das würde ja bedeuten, dass im Einsatzfall derjenige der den 4m-Funk besetzt erst das Auto verlassen muss wenn er über 2m Anrufe entgegen nehmen will!
    Welchen Sinn hat denn das?

    Ich hab bei uns in der Gegend noch kein FW-Auto mit 2m-Antenne drauf gesehen oder meinst du mit "HANDFUNKGERÄTE " tragbare 4m-Geräte?

  12. #12
    Registriert seit
    10.12.2001
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    6.356
    Original geschrieben von Ferdinand
    Aja, ich verstehe.
    Das war wahrscheinlich das Problem: Das neue Fahrzeug wurde erst im Jahre 2002 zugelasssen, somit durfte das alte Funkgerät nicht mehr in dieses eingebaut werden.

    Zu dem letzten Satz vom Christian: Das ist mir auch neu!
    Das würde ja bedeuten, dass im Einsatzfall derjenige der den 4m-Funk besetzt erst das Auto verlassen muss wenn er über 2m Anrufe entgegen nehmen will!
    Welchen Sinn hat denn das?

    Ich hab bei uns in der Gegend noch kein FW-Auto mit 2m-Antenne drauf gesehen oder meinst du mit "HANDFUNKGERÄTE " tragbare 4m-Geräte?
    Das hat wiederum auch wieder mit der EMV-Geschichte zu tun. Du könntest theoretisch mit einem Sender (egal ob Handy, Handfunkgerät im 2m-/4m-Band, ...), der innerhalb des Fahrzeuges ohne Aussenantenne betrieben wird, Störungen in der Fahrzeugelektronik (z.B. ABS, etc.) verursachen.

    Interessante Links zum Thema: http://www.stmi.bayern.de/imperia/md...72_245_ewg.pdf
    http://www.pfa.nrw.de/PTI_Internet/p...ml?rubrik_id=6
    http://www.stmi.bayern.de/imperia/md..._mobilfunk.pdf

    Übrigens gibt es viele Fahrzeuge, die mit 4m-/2m-Kombiantennen ausgestattet sind. Somit kannst Du anhand der Antenne zumindest nicht erkennen, was da an Funktechnik alles dranhängt.

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  13. #13
    Registriert seit
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    217
    Hat jemand eine Info zur oben angesprochenen Genehmigungsfrage ???

    Eschon

  14. #14
    Christian Gast
    Original geschrieben von Ferdinand

    Zu dem letzten Satz vom Christian: Das ist mir auch neu!
    Das würde ja bedeuten, dass im Einsatzfall derjenige der den 4m-Funk besetzt erst das Auto verlassen muss wenn er über 2m Anrufe entgegen nehmen will!
    Welchen Sinn hat denn das?
    Grundsätzlich gilt das erstmal für jedes Funkgerät egal ob 2m oder 4m oder auch ein Handy. ABER : Wo kein Kläger, da kein Richter !

    Und beim stehenden Fahrzeug ist das auch nicht weiter schlimm. D.h. Du kannst bei Regen ruhig im Auto sitzen bleiben und weiter die Meldungen über 2m annhemen und über 4m weiter geben. Im fahrenden Fahrzeug, würde ich das nicht tun !

    Im Zweifelsfalle gilt das was in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugs unter Funkgeräte und Autotelefone steht.

  15. #15
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    105

    Nachträglicher Einbau HfG

    Könnte mir mal einer bei einer praktischen Frage weiterhelfen?

    Wir müchten ein relativ neues Fahrzeug (Typzulassung nach 2002) mit einem 4m Hfg FuG13b von ICOM mit Aktiv-Halterung und fester Antenne (passiv), alles nagelneu, nachrüsten.
    Der Einbau soll durch organisationseigenes Fachpersonal, also nicht über Händler erfolgen.

    Ist folgende Annahme richtig:

    - Wir benötigen eine Herstellererklärung des KfZ Herstellers und der Einbau muss gemäss evtl. Vorgaben erfolgen
    - Die Aktiv-Halterung benötigt ein e1 Kennzeichen, da fest verbaut
    - Das HfG benötigt lediglich eine CE Kennzeichnung, da damit EMV Verträglichkeit bescheinigt ist und e1 nicht nötig ist, da nicht fest verbaut
    - für die Antenne genügt CE Kennzeichnung

    Dies ist die Aussage eines Fachhändlers.
    Was mir komisch vorkommt, ist, dass das das HfG kein e1 brauchen soll.

    Wie seht Ihr das?
    Bin für Hilfe sehr dankbar.

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