aber welche gemeinde will sich anmaßen, darüber zu entscheiden, was körperlich und geistig geeignet ist. bleibe weiter dabei: die g26/3 legt das zumindest nicht angemessen fest.
aber welche gemeinde will sich anmaßen, darüber zu entscheiden, was körperlich und geistig geeignet ist. bleibe weiter dabei: die g26/3 legt das zumindest nicht angemessen fest.
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