Also, ich hab nachgelesen.
Nach Feuerwehrgesetz des Landes Ba-Wü hat niemand das Recht auf Mitgliedschaft in der FFW. Vor Gericht hätte sie schlechte Karten, leider!
Du sprichst den Nachwuchsbedarf an. Bis auf den Stützpunkt, die uns kleinen Abteilungen auch die obigen Punkte diktieren, hat keine Abteilung Nachwuchsprobleme. Wir sind 32 Feuerwehrmänner- und frauen für ein LF 8/6 und einen MTW. Der Stützpunkt hat 59 Männer und eine Frau für über ein Dutzend Fahrzeuge.
Nur noch Leute mit Führerschein Klasse C aufzunehmen ist übertrieben. Demnächst wird es in diesem Bereich aber große Probleme geben.
Natürlich sind Frauen gute oder sogar bessere Feuerwehrleute. Die Verordnungen des Stützpunkts kann man aber leider nicht missachten.

"Man sollte hier immer mal wieder festhalten, das es sich um eine FREIWILLIGE Sache handelt. Ehrenamt. Ich bin bei der Feuerwehr weils Spaß macht ...... ZWINGEN kann man mich zu garnix, dann tret ich lieber aus und such mir nen anderen Verein."
Tut mir leid, aber da teilst du nicht die Ideologie unserer Wehr. Freiwillig heißt, dass der Eintritt freiwillig ist. Alles was nach dem Eintritt passiert ist Pflicht. Der Austritt ist nicht freiwillig (siehe Landesfeuerwehrgesetz Ba-Wü), sondern man stellt einen Antrag auf Entlassung. Nur bei einem Wohnortwechsel oder Krankheit besteht ein Recht auf Entlassung. Diese Rechtssituation wird bei uns aber nicht durchgesetzt (wäre auch noch schöner). Außerdem ist die FFW kein Verein! Die FFW ist eine öffentliche Einrichtung mit hoheitlichen Aufgaben. Nicht vergleichbar mit einem Sportverein.