>>sollte eher ausdrücken, daß es grundsätzlich jedem freisteht in die feuerwehr aufgenommen zu werden ohne vorher irgendwelche übertriebenen voraussetzungen erfüllen zu müssen.


Falsch. Es heißt ausdrücklich Geistig und körperlich geeignet. und wenn die Gemeinde beschließt, die G26.3 als geeignete Eingangsuntersuchung festzulegen, dann ist das so. und da kann niemand was dran rütteln. die weitere Übernahme ist in den einzelnen Ortssatzungen ausführlicher geregelt. Üblicherweise wird dann irgendein Ausschuß befragt. Und wenn denen deine Nase nicht gefällt, hast du Pech gehabt. So einfach ist das.