Um den Länderbesonderheitenexkurs zu erweitern: Hier in RLP darf jedermann beaufsichtigt pflanzliche Abfälle verbrennen, ab einer bestimmten Größe ist das vorher der Kommunalverwaltung anzuzeigen, damit es nicht zu unnötigen Konsequenzen (z.B. Feuerwehreinsätzen...) kommt. Ob da dann immer das verbrannt wird, was erlaubt ist, sei mal dahingestellt.
Aber zumindest bei uns klappt das mit den Feuerwehreinsätzen öfters nicht, da wir direkt an der Grenze zu NRW liegen, und so ziemlich alle unsere größeren landwirtschaftlichen Flächen, wo die größeren Verbrennungen stattfinden, von der Autobahn quer durch unsere Gemeinde zu sehen sind. Und so rufen seit der Erfindung des Mobiltelefons regelmäßig Autofahrer, die diese großen Feuer sehen und über die Lage hier in RLP nix wissen, frohen Mutes den Notruf an und setzen uns in Gang. Die Erstalarmierungsstelle erhält zwar eine Durchschrift der Abbrandgenehmigung, aber die Anrufer können so gut wie immer mit "absoluter Sicherheit sagen, dass da kein Mensch dabeisteht, das auch sicher völlig woanders ist und außerdem sicher keine Pflanzenabfälle"... Man kann sagen, diese Fehleinsätze kommen jedes Jahr 1-2x vor.