Hallo,
normalerweise müsste die Behörde, die die Veranstaltung genehmigt, einen Brandsicherheits- und Sanitätsdienst vorschreiben. Anhand dieser verbindlichen Vorgaben muss man dann nur zur Veranstaltung hingehen. Ich würde mal am Ordnungsamt nachfragen, für sowas müssen die eigentlich was vorschreiben.
Obendrein ist die nächste Frage, ob Du einfach so die halbe Fahrzeughalle leerräumen darfst, weil das Gebiet ja dann u.U. nicht mehr abgesichert ist. Weil wenns brennt einfach mal wegfahren ist nicht. Wenn die Fahrzeuge zum BSD gehören, müssen die vor Ort bleiben. D.h. es müssten evtl. andere Feuerwehren die Absicherung deiner Gemeinde mit übernehmen (und sowas muss auf jeden Fall eigentlich über die Kommune abgeklärt werden, allein wegen der Kosten im Einsatzfall).
Geändert von Tobias (23.08.2004 um 16:34 Uhr)
Viele Grüße
Tobias
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» Der Mensch hat dreierlei Wege, klug zu handeln: erstens durch Nachdenken, das ist der edelste, zweitens durch Nachahmen, das ist der leichteste und drittens durch Erfahrung, das ist der bitterste. «
Konfuzius (551-479 v.Chr.), chinesischer Philosoph