Allgemein zu Sicherheits wachen, mal den Zettel den ich beim Truppmann gekriegt hab:
Sicherheitswachdienst
Begriff
Für Veranstaltungen verschiedener Art (z.B. Motorsport, Tanz, Zirkus, Theater) kann es vorgeschrieben sein, dass die örtliche Feuerwehr einen Sicherheitswachdienst zu stellen hat. Es handelt sich dabei um eine Pflichtaufgabe nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetz (Art. 4 Abs. 2 S. 1). Notwendig wird eine Sicherheitswache, wenn große Menschenmengen auf engstem Raum zusammen sind, was regelmäßig eine besonders schwere Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung bedeutet. Allein schon Angst und Furcht vor (geglaubten) Gefahren können eine Panik auslösen. Die Menschen sind verzweifelt und reagieren gefährlich, d.h. sie gefährden sich selbst und auch andere. Vergleichbar ist dies mit einem Kurzschluss in der Elektrizität, der alle Sicherungen überspringt.
Abzugrenzen ist die Sicherheitswache von der Brandwache. Eine Sicherheitswache ist ein Bereitschaftsdienst, „bei dem die Feuerwehr da ist, bevor etwas passiert" bzw. um eine Panik zu verhindern. Die Brandwache hingegen ist erforderlich nach dem Eintritt eines Schadensereignisses, wenn z.B. die Gefahr des Wiederaufflammens besteht. D.h., hier war schon etwas geschehen, auf Grund dessen die Feuerwehr zu Hilfe kam.
Organisation
Organisiert wird die Sicherheitswache grundsätzlich vom Kommandanten, der das Personal hierfür festlegt. Das Personal wird unterschieden in Wachhabenden (führt die Sicherheitswache) und Wachposten (ist dem Wachhabenden unterstellt). Auf Grund des Ortes, der Art und dem Beginn der Veranstaltung legt der Kommandant den Dienstbeginn (grundsätzlich 45 Minuten vor Veranstaltungsbeginn) fest. Er entscheidet auch, ob bzw. wann eine Ablösung zu erfolgen hat, welche Bekleidung (Uniform oder Einsatzkleidung) zu tragen bzw. mitzuführen ist; zu dem weist er auf ihm bekannte Besonderheiten hin (z.B. brandgefährliche Handlungen, Ausfall von Wandhydranten). Neben der kompletten Schutzkleidung muss folgende zusätzliche Ausrüstung vorhanden sein: Kübelspritze und/oder Feuerlöscher, Löschdecke, Handscheinwerfer.
Verhalten
Es ist korrekte Kleidung zu tragen, Alkoholgenuss ist zu unterlassen, die Verpflegung in einem besonderen Bereich einzunehmen, Fragen und Mängel sind ruhig und sachlich vorzubringen und Diskussionen zu vermeiden. Kleinere Mängel sind selbst zu beseitigen, größere Mängel sind dem Wachhabenden mitzuteilen. Dieser veranlasst dann weiteres.
Beispiel: Raucht jemand im Rauchverbot eine Zigarette, ist dieser höflich darauf hinzuweisen. Dabei sollen dieser Person Möglichkeiten genannt werden, wo geraucht werden darf bzw. wird diese Person aufgefordert, dort zu rauchen.
Aufgaben
Der Wachhabende informiert den Wachposten über besondere Vorgänge in der Veranstaltung und weist ihn in seinen Kontrollbereich ein. Der Wachposten übernimmt zusätzlich Ausrüstung und macht sich mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut. Zu seinen Kontrollaufgaben gehören insbesondere Ausgänge, Notausgänge, Flucht- und Rettungswege, Sicherheitsbeleuchtung, Feuerlöscher, Bewegungsflächen, Bestuhlung.
Während der Veranstaltung sind der Ablauf sowie ein Rauchverbot zu überwachen, Sicherheitsmaßnahmen zu beachten und Kontrollgänge durchzuführen.
Bei einem Brand oder sonstiger Gefahr ist selbständig eine Meldung (Funk, Telefon) abzusetzen, evtl. die Ursache zu ermitteln und der Brand zu löschen. Darüber hinaus sind Rettungs- bzw. Hilfsmaßnahmen einzuleiten und nachrückende Kräfte nach Möglichkeit einzuweisen.
Nach der Veranstaltung ist ein abschließender Kontrollgang im Bühnenbereich und ein Schlussrundgang durch die Veranstaltungsstätte durchzuführen. Beanstandungen sind dem Wachhabenden zu melden, welcher diese in einem vom Veranstalter zu unterschreibenden Bericht festhält. Die Beendigung der Sicherheitswache erfolgt auf Weisung des Wachhabenden; i.d.R. etwa 30 Minuten nach Veranstaltungsende, jedoch nicht, bevor alle Besucher die Veranstaltung verlassen haben und der Schlussrundgang durchgeführt ist.
Felix
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