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Thema: Was muss zu einer Brandwache alles mitgenommen werden?

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  1. #1
    Registriert seit
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    da ich eigentlich vorhabe, mir eine meiner 2 Überhosen mit nach Hause zu nehmen, um sie dort gleich anzuziehen. Das Spart meiner Meinung nach eine ganze Menge an Zeit.
    Wieviel Zeit kannst du deiner Meinung nach damit einsparen? Wichtiger ist hier eine entsprechende Organisation. Damit kannst du wesentlich mehr Zeit sparen. Ich ziehe sogar zwei Hosen an (Hupf 2 und 4a) und bin damit nicht langsamer als andere Kameraden, einfach weil es entsprechend organisiert abläuft.
    Ich halte grundsätzlich nichts von Einsatzkleidung zu Hause. Gibt IMHO insbesondere mit der Kontaminationsverschleppung Probleme. Bei mir ist es z.B. nach einem Innenangriff so, die Kleidung, die ich unter der Einsatzkleidung trage wird im Gerätehaus abgelegt, geduscht, frische Kleidung an, und die Kleidung, die getragen wurde, wird zu Hause separat (!) gewaschen, damit Sie bis nach der Wäsche nicht mit sauberer Kleidung in Berührung kommt.

    Wenn sich jemand auskennt (!!!) dann wäre es mal ganz interessant zu wissen, wie schädlich benutzte Einsatzkleidung wirklich ist...Vielleicht gibt es da ja Tests oder so...
    Habe ich jetzt auf Anhieb keine im Kopf, gibt es aber mit Sicherheit.
    Nur mal ein Beispiel, wie gefährlich kontaminierte Kleidung wirklich ist:
    Beim Unfall in der Biogas-Anlage in Rhadereistedt gab es mehrere Verletzte, weil sich die Schadstoffe in der Kleidung sammelten und wieder ausgasten. Das Betraf sowohl Feuerwehrleute, als auch RD-Personal, das die Verletzten versorgte. Also ganz ungefährlich ist die Sache nicht. Sonst müßten wir ja auch keinen Atemschutz tragen.
    Viele Grüße

    Christian

  2. #2
    Christian Gast
    Hallo,

    zweite Hose im Auto oder zu Hause ist gar net schlecht.

    Aber man sollte auf eine strikte schwarz/weiß Trennung achten. Das heißt eine schmutzige Hose (nach Brand oder VU kontaminiert) gehört in die Wäsche.

  3. #3
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    Hallo zusammen,
    nachdem ich die rege Diskussion bzgl. Kleidung bei Sicherheitswachen verfolgt habe stellt sich mir eine versicherungsrechtliche Frage:
    Angenommen, ich gehe nur in Ausgehuniform (Halbschuhe, Hemd Krawatte, Sacko) zu einer BSW, und es ereignet sich ein Entshehungsbrand den ich zu bekämpfen habe(ist ja Aufgabe der BSW) und ich ziehe mir dabei verbrennungen durch die entflammbaren Materialien meines Sackos zu, oder mir fliegt etwas auf meine sicherlich nicht mit Stahlkappen versehenen Halbschue, wer zahlt dann? Dass die FUK oder in by der GUV übernimmt wage ich zu bezweifeln, da ich jede nur erdenkliche PSA die in der UVV vorgeschrieben ist missachtet und nicht getragen habe!? Und dann? Zahlt dier Gemeinde?? Wohl eher nicht.
    Das ein seriöses Auftraten gerade bei Bällen, Empfängen etc. sicherlich angebracht ist steht außer FrGE:
    auf der anderen Seite ist es fraglich ob ich mich bei einem Entstehungsbrand mal schnell zum Auto gegeben kann um mich hier regelkonform in "Psa-Schale" werfen kann.
    Meines Erachtens wäre folgendes die Beste Lösung:
    Man trägt Feuerwehrdiensthosen nach Hupf-wasweiß ich die am besten ohne reflexstreifen und mit Gürtel nicht als Latzhose ausgeführt sind.
    Als Schuhe die Feuerwehreinsatzstiefel (Stahlkappe etc.) die dürfte man unter der Hose kaum bemerken, und oben rum normal Hemd und Krawatte.
    Die Überjacke liegt samt Handschuhe und Helm bereit, und sollte sich ein Zwischenfall ereignen, muss ich lediglich die Jacke und Helm sowie Handschuhe anziehen, und die Sache läuft in geregelten und vom Versicherungsschutz gesehen abgesicherten Bahnen ab..
    Wer handhabt es so, und was haltet ihr von der Idee?
    Meines Erachtens die einzig praktikable ohne sich um den Verischerungsschutz sorgen machen zu müssen!

    MFG FF_159

  4. #4
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    4.289
    Moin moin,

    oder man ruft einfach bei der Feuerwehr an! Und leitet schon mal die Evakuierung ein oder kümmert sich anderweitig um eine Gefahrenminderung wie zum Beispiel Einweisen der Feuerwehr, RD etc.
    Wenn es sich um die Handhabung eines Feuerlöschers handelt, den kann ich auch ohne Schutzausrüstung bedienen. Von allem, was grösser ist, würde ich halt die Hände von lassen. Ich glaube, dass das auch der Sinn und Zweck solcher Wachen ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
    Registriert seit
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    997
    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    oder man ruft einfach bei der Feuerwehr an! Und leitet schon mal die Evakuierung ein oder kümmert sich anderweitig um eine Gefahrenminderung wie zum Beispiel Einweisen der Feuerwehr, RD etc.
    Wenn es sich um die Handhabung eines Feuerlöschers handelt, den kann ich auch ohne Schutzausrüstung bedienen. Von allem, was grösser ist, würde ich halt die Hände von lassen. Ich glaube, dass das auch der Sinn und Zweck solcher Wachen ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Hi

    Genauso,wie Mr. Blaulicht es oben beschrieben hat,wird es bei uns durchgeführt!
    Jeder Posten ist mit 2m-FuG(Head-Set) ausgerüstet,um so bei einen Ernstfall Verstärkung anzufordern.Bei uns ist die HAUPTAUFGABE bei einen Ernstfall,EVAKUIEREN und erst wenn ALLE Personen raus sind,probieren von Löschmaßnahmen durchführen,sofern dies noch möglich ist.

    Kleidung:Bundhose,Polo-Shirt der FW,Stiefel und je nachdem ob im Freien oder nicht Jacke ohne Reflex-Streifen oder Beschriftung.

    MfG Akkon_21

  6. #6
    Registriert seit
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    Okay, vlt. sind die Aufgaben des Bsw eher das Evakuieren etc. Aber was wenn mir hier etwas passiert? (Auto fährt mir über die Zehen, ider Quetsche meinen Finger am Feuerlöscher... es gibt doch nix was es nicht gibt) Wie sieht dann der Versicherungsschutz bei fehlender PSA aus???


    FF_159

  7. #7
    Registriert seit
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    4.289
    Moin moin,

    wozu brauchst Du bei einem Feuerlöscher eine PSA? Du bist selbstverständlich versichert, da Du auf einem Dienst für die Feuerwehr bist und dem Anlass entsprechend gekleidet bist. Genauso bist Du ja auch versichert, wenn Du Dich ganz normal (also ohne Feuer) auf einem Wachdienst befindest, und Dir fällt beim Überprüfen der Feuerlöscher einer davon auf den Fuß.
    So lange Du nicht grob fahrlässig mit Deiner Gesundheit umgehst, wird Dir versicherungstechnisch auch nix passieren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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