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Thema: Was muss zu einer Brandwache alles mitgenommen werden?

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  1. #1
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
    Moin moin,

    oder man ruft einfach bei der Feuerwehr an! Und leitet schon mal die Evakuierung ein oder kümmert sich anderweitig um eine Gefahrenminderung wie zum Beispiel Einweisen der Feuerwehr, RD etc.
    Wenn es sich um die Handhabung eines Feuerlöschers handelt, den kann ich auch ohne Schutzausrüstung bedienen. Von allem, was grösser ist, würde ich halt die Hände von lassen. Ich glaube, dass das auch der Sinn und Zweck solcher Wachen ist.

    Gruß, Mr. Blaulicht

    Hi

    Genauso,wie Mr. Blaulicht es oben beschrieben hat,wird es bei uns durchgeführt!
    Jeder Posten ist mit 2m-FuG(Head-Set) ausgerüstet,um so bei einen Ernstfall Verstärkung anzufordern.Bei uns ist die HAUPTAUFGABE bei einen Ernstfall,EVAKUIEREN und erst wenn ALLE Personen raus sind,probieren von Löschmaßnahmen durchführen,sofern dies noch möglich ist.

    Kleidung:Bundhose,Polo-Shirt der FW,Stiefel und je nachdem ob im Freien oder nicht Jacke ohne Reflex-Streifen oder Beschriftung.

    MfG Akkon_21

  2. #2
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    Okay, vlt. sind die Aufgaben des Bsw eher das Evakuieren etc. Aber was wenn mir hier etwas passiert? (Auto fährt mir über die Zehen, ider Quetsche meinen Finger am Feuerlöscher... es gibt doch nix was es nicht gibt) Wie sieht dann der Versicherungsschutz bei fehlender PSA aus???


    FF_159

  3. #3
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    Moin moin,

    wozu brauchst Du bei einem Feuerlöscher eine PSA? Du bist selbstverständlich versichert, da Du auf einem Dienst für die Feuerwehr bist und dem Anlass entsprechend gekleidet bist. Genauso bist Du ja auch versichert, wenn Du Dich ganz normal (also ohne Feuer) auf einem Wachdienst befindest, und Dir fällt beim Überprüfen der Feuerlöscher einer davon auf den Fuß.
    So lange Du nicht grob fahrlässig mit Deiner Gesundheit umgehst, wird Dir versicherungstechnisch auch nix passieren.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  4. #4
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    Die Versicherung MUSS grundsätzlich erst einmal zahlen. Auch wenn ich einen Großbrand im Adamskostüm bekämpfe und mir dabei irgendwas verbrenne...
    Viele Grüße

    Christian

  5. #5
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    Moin moin,

    na ja, so einfach ist das nicht: Wenn Dir die Versicherung nachweisen kannst, dass Du grob fahrlässig gewesen bist oder Tätigkeiten durchgeführt hast, die nicht typisch sind, kann die Versicherung die Leistungen auch kürzen bzw. sogar verweigern.
    Ich kenn da ein interessantes Beispiel: In der Krankenpflegeschule schlief ein Schüler mit dem Kinn auf der Hand während des Unterrichts ein. Als ein Kopf nach unten knallte, schlug er mit dem Unterkiefer so unglücklich gegen den Bügel seines Ordners, dass er sich ersteren braqch. Die BG verweigerte die Zahlung, da "schlafen nicht zu den typischen Aufgaben eines Krankenpfleg-Auszubildenden gehöre".

    Gruß, Mr. Blaulicht

  6. #6
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    Die Versicherung MUSS erstmal zahlen. Das ist so vorgeschrieben (SGB VII). Ob sie sich das Geld dann von irgendwem zurückholt ist erstmal was anderes, aber erstmal muss gezahlt werden.
    Viele Grüße

    Christian

  7. #7
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    Hallo,

    wir (FF) haben kommenden Freitag den Sicherheitswachdienst bei diesjährigen Johannesfeuer in unserer Gemeinde.
    Meine Frage: Ab welchem Zeitpunkt wäre der Wachdienst für euch beendet? Laut Aussage unseres Kommandant ca. 00:00, sofern keine Gefährdung mehr vom Feuer ausgeht.
    Die Aussage finde ich schon ein wenig schwammig. Solange das Feuer nicht kalt ist, kann m.E. immer eine Gefahr davon ausgehen.
    Ich will nur vermeiden, dass ein Gruppe -unnötigerweise- bis weit in die Nacht hinein Wache schiebt bzw. will ich den Zeitraum des Dienstes wirklich auf das nötigste beschränken.
    Was meint ihr? Wie wird das bei euch gehandhabt?
    Greetz

    Benni

  8. #8
    Registriert seit
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    Zitat Zitat von Mr. Blaulicht Beitrag anzeigen
    Ich kenn da ein interessantes Beispiel: In der Krankenpflegeschule schlief ein Schüler mit dem Kinn auf der Hand während des Unterrichts ein. Als ein Kopf nach unten knallte, schlug er mit dem Unterkiefer so unglücklich gegen den Bügel seines Ordners, dass er sich ersteren braqch. Die BG verweigerte die Zahlung, da "schlafen nicht zu den typischen Aufgaben eines Krankenpfleg-Auszubildenden gehöre".
    Versicherungsfall ist, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einem Körperschaden oder zum Tod führt, der Unfall muss zu der versicherten Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang stehen und die versicherte Tätigkeit muss ursächlich für den Unfall gewesen sein - das ist bei Schlafen im Unterricht eben nicht gegeben, die gesetzliche Unfallversicherung darf gar nicht zahlen.

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