Die Versicherung MUSS grundsätzlich erst einmal zahlen. Auch wenn ich einen Großbrand im Adamskostüm bekämpfe und mir dabei irgendwas verbrenne...
Die Versicherung MUSS grundsätzlich erst einmal zahlen. Auch wenn ich einen Großbrand im Adamskostüm bekämpfe und mir dabei irgendwas verbrenne...
Viele Grüße
Christian
Moin moin,
na ja, so einfach ist das nicht: Wenn Dir die Versicherung nachweisen kannst, dass Du grob fahrlässig gewesen bist oder Tätigkeiten durchgeführt hast, die nicht typisch sind, kann die Versicherung die Leistungen auch kürzen bzw. sogar verweigern.
Ich kenn da ein interessantes Beispiel: In der Krankenpflegeschule schlief ein Schüler mit dem Kinn auf der Hand während des Unterrichts ein. Als ein Kopf nach unten knallte, schlug er mit dem Unterkiefer so unglücklich gegen den Bügel seines Ordners, dass er sich ersteren braqch. Die BG verweigerte die Zahlung, da "schlafen nicht zu den typischen Aufgaben eines Krankenpfleg-Auszubildenden gehöre".
Gruß, Mr. Blaulicht
Die Versicherung MUSS erstmal zahlen. Das ist so vorgeschrieben (SGB VII). Ob sie sich das Geld dann von irgendwem zurückholt ist erstmal was anderes, aber erstmal muss gezahlt werden.
Viele Grüße
Christian
Hallo,
wir (FF) haben kommenden Freitag den Sicherheitswachdienst bei diesjährigen Johannesfeuer in unserer Gemeinde.
Meine Frage: Ab welchem Zeitpunkt wäre der Wachdienst für euch beendet? Laut Aussage unseres Kommandant ca. 00:00, sofern keine Gefährdung mehr vom Feuer ausgeht.
Die Aussage finde ich schon ein wenig schwammig. Solange das Feuer nicht kalt ist, kann m.E. immer eine Gefahr davon ausgehen.
Ich will nur vermeiden, dass ein Gruppe -unnötigerweise- bis weit in die Nacht hinein Wache schiebt bzw. will ich den Zeitraum des Dienstes wirklich auf das nötigste beschränken.
Was meint ihr? Wie wird das bei euch gehandhabt?
Greetz
Benni
Unsere FF richtet auch jährlich ein Sonnenwendfeuer (Johannesfeuer) aus. Das Feuer wird auf einer großen Wiese eines Kameraden abgebrannt, außerorts, weit ab von den nächsten Bäumen und Bepflanzungen. Zwischen 00:00 und 01:00 ist i.d.R. Schluß (kein Ausschank mehr). Danach wird noch aufgeräumt, zwischen 02:00 und 03:00 Einrücken ins GH. Meistens ist dann noch Glut vorhanden, von der nur noch sehr geringe Gefahr ausgeht. Bei hoher Trockenheit wird der Rest aber abgelöscht, bzw. im Extremfall gar nicht erst gezündet (bisher noch nie vorgekommen).
*EDIT*
Nachtrag: Gehören diese beiden Postings eigentlich in diesen Thread oder sollte da besser ein neuer eröffnet werden? Das Thema ist doch ein wenig OT, oder?
*EDIT ENDE*
MkG
Rundhauber
Hallo,
erstmal danke für die Antwort.
Es ist bei uns auch auf einer Wiese, in deren Umfeld allerdings etwas Gestrüpp ist, das im ungüngstigsten Fall durch Funkenflug gefährdet wäre.
Das Klima ist jedoch eher beruhigend, da nicht zu trocken.
Also ich versuch 01:00 anzupeilen, dass wir zu dieser Uhrzeit eingerückt sind.
Mal sehen, wie die Gegebenheiten dies zulassen.
Hat jmd. noch Vorschläge?
Greetz
Benni
Wir haben hier ebenfalls immer die Ausgehuniform an .
Zur FSW nehmen wir eine Handlampe sowie Helm + Einsatzjacke von jedem Wachhabenden mit .
Unser Löschgruppenfahrzeug kommt nur beim alljährlichen Martinsfeuer und dem Waldfest mit zur FSW .
MfG
Ich empfehle das Modell, das wir immer an St. Martin betreiben. Wenn wir gehen ist das Feuer definitiv aus. Entweder weil die 3 Orangenkisten in der Metallwanne ganz abgebrannt sind oder weil wir das ganze genässt, umgegraben und wieder genässt haben.
Ob und wieviele Personen da noch rumlungern ist mir als FW erstmal egal.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Gut, dann wartet die Feuerwehr halt entsprechend verköstigt länger. Auf jeden Fall sollte das Feuer aus sein wenn die Feuerwehr fährt. Egal wieviel Material noch da liegt
Ich kenne den Fall wo die böse Feuerwehr es doch untersagt hat beschichtetes Holz mit Hilfe von einem bereitgestellten Altöl-Verdünnungs-Farbrestgemisch zu entzünden.
Die armen Kinder waren ganz enttäuscht. Haben aber nicht gehustet.
"Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"
Scharnhorst
www.fwnetz.de
Da komm ich mit meinem Fall, wo eine Feuerwehr das Martinsfeuer ihres Dorfes schon ein paar Nächte vorher anschauen und ablöschen durfte. Die Polizei hat sich dieses Feuerchen angeschaut, und danach dann im ganzen Kreis alle Martinsfeuer vor der Zündung kontrolliert. Breiten wir lieber den Mantel des Schweigens über das, was da auch bei der ein oder anderen Feuerwehr als Ausrichter/Aufbauer des Feuers zu Tage kam...
Es ist schon ein schönes Brauchtum. Entweder die Kinder sind unglücklich und husten nicht, dann finden die Eltern die böse Feuerwehr blöd. Und wenn die glücklichen Kinder husten, ist die böse Feuerwehr halt auch blöd. Deswegen liebe ich den Martinstag. Ich brauch mich nicht vor ÜBerraschungen fürchten und kann machen was ich will. Bin ja eh der Blöde ;-)
Versicherungsfall ist, wenn eine versicherte Person bei einer versicherten Tätigkeit einen Unfall erleidet, der zu einem Körperschaden oder zum Tod führt, der Unfall muss zu der versicherten Tätigkeit in einem inneren Zusammenhang stehen und die versicherte Tätigkeit muss ursächlich für den Unfall gewesen sein - das ist bei Schlafen im Unterricht eben nicht gegeben, die gesetzliche Unfallversicherung darf gar nicht zahlen.
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