Hallo zusammen,
nachdem ich die rege Diskussion bzgl. Kleidung bei Sicherheitswachen verfolgt habe stellt sich mir eine versicherungsrechtliche Frage:
Angenommen, ich gehe nur in Ausgehuniform (Halbschuhe, Hemd Krawatte, Sacko) zu einer BSW, und es ereignet sich ein Entshehungsbrand den ich zu bekämpfen habe(ist ja Aufgabe der BSW) und ich ziehe mir dabei verbrennungen durch die entflammbaren Materialien meines Sackos zu, oder mir fliegt etwas auf meine sicherlich nicht mit Stahlkappen versehenen Halbschue, wer zahlt dann? Dass die FUK oder in by der GUV übernimmt wage ich zu bezweifeln, da ich jede nur erdenkliche PSA die in der UVV vorgeschrieben ist missachtet und nicht getragen habe!? Und dann? Zahlt dier Gemeinde?? Wohl eher nicht.
Das ein seriöses Auftraten gerade bei Bällen, Empfängen etc. sicherlich angebracht ist steht außer FrGE:
auf der anderen Seite ist es fraglich ob ich mich bei einem Entstehungsbrand mal schnell zum Auto gegeben kann um mich hier regelkonform in "Psa-Schale" werfen kann.
Meines Erachtens wäre folgendes die Beste Lösung:
Man trägt Feuerwehrdiensthosen nach Hupf-wasweiß ich die am besten ohne reflexstreifen und mit Gürtel nicht als Latzhose ausgeführt sind.
Als Schuhe die Feuerwehreinsatzstiefel (Stahlkappe etc.) die dürfte man unter der Hose kaum bemerken, und oben rum normal Hemd und Krawatte.
Die Überjacke liegt samt Handschuhe und Helm bereit, und sollte sich ein Zwischenfall ereignen, muss ich lediglich die Jacke und Helm sowie Handschuhe anziehen, und die Sache läuft in geregelten und vom Versicherungsschutz gesehen abgesicherten Bahnen ab..
Wer handhabt es so, und was haltet ihr von der Idee?
Meines Erachtens die einzig praktikable ohne sich um den Verischerungsschutz sorgen machen zu müssen!
MFG FF_159