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Thema: Was muss zu einer Brandwache alles mitgenommen werden?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Du darfst aber nicht vergessen, das solche Feuer mancherorts nicht einfach mit 3 Orangenkisten oder einem Rundballen getan sind. Da muss Action her, das Feuer mindestens 150% der Brennmasse und Brenndauer des Nachbarortes aufweisen und als netter Nebeneffekt werden Grünabfälle und Sperrmüll der Dorfbevölkerung kostengünstig entsorgt... ;-)
    Gut, dann wartet die Feuerwehr halt entsprechend verköstigt länger. Auf jeden Fall sollte das Feuer aus sein wenn die Feuerwehr fährt. Egal wieviel Material noch da liegt

    Ich kenne den Fall wo die böse Feuerwehr es doch untersagt hat beschichtetes Holz mit Hilfe von einem bereitgestellten Altöl-Verdünnungs-Farbrestgemisch zu entzünden.

    Die armen Kinder waren ganz enttäuscht. Haben aber nicht gehustet.
    "Prüft sorgfältig bevor ihr Bewährtes ändert, aber haltet nicht an Bewährtem fest, wenn die Lage dies nicht länger rechtfertigt und die bewährte Lösung nicht den Erfordernissen der Zukunft entspricht"

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  2. #2
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Ich kenne den Fall wo die böse Feuerwehr es doch untersagt hat beschichtetes Holz mit Hilfe von einem bereitgestellten Altöl-Verdünnungs-Farbrestgemisch zu entzünden.
    Da komm ich mit meinem Fall, wo eine Feuerwehr das Martinsfeuer ihres Dorfes schon ein paar Nächte vorher anschauen und ablöschen durfte. Die Polizei hat sich dieses Feuerchen angeschaut, und danach dann im ganzen Kreis alle Martinsfeuer vor der Zündung kontrolliert. Breiten wir lieber den Mantel des Schweigens über das, was da auch bei der ein oder anderen Feuerwehr als Ausrichter/Aufbauer des Feuers zu Tage kam...

    Es ist schon ein schönes Brauchtum. Entweder die Kinder sind unglücklich und husten nicht, dann finden die Eltern die böse Feuerwehr blöd. Und wenn die glücklichen Kinder husten, ist die böse Feuerwehr halt auch blöd. Deswegen liebe ich den Martinstag. Ich brauch mich nicht vor ÜBerraschungen fürchten und kann machen was ich will. Bin ja eh der Blöde ;-)

  3. #3
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    Zitat Zitat von überhose Beitrag anzeigen
    Es ist schon ein schönes Brauchtum. Entweder die Kinder sind unglücklich und husten nicht, dann finden die Eltern die böse Feuerwehr blöd. Und wenn die glücklichen Kinder husten, ist die böse Feuerwehr halt auch blöd. Deswegen liebe ich den Martinstag. Ich brauch mich nicht vor ÜBerraschungen fürchten und kann machen was ich will. Bin ja eh der Blöde ;-)
    Deswegen machen wir sowas erst gar nicht. Da bleibt einem sämtlicher Ärger erspart :-)
    Einer seiner Jünger überlegte immer dreimal, bevor er etwas tat. Als der Meister davon hörte, Sprach er:"Zwei mal überlegen- das reicht schon".

  4. #4
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen

    Ich kenne den Fall wo die böse Feuerwehr es doch untersagt hat beschichtetes Holz mit Hilfe von einem bereitgestellten Altöl-Verdünnungs-Farbrestgemisch zu entzünden.
    Und was hat die Feuerwehr hier zu verbieten?
    Richtig gar nichts ... das geht die Feuerwehr erstmal überhaupt nichts an was da verbrannt wird.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und was hat die Feuerwehr hier zu verbieten?
    Richtig gar nichts ... das geht die Feuerwehr erstmal überhaupt nichts an was da verbrannt wird.
    Würdest du das nicht unter die präventiven Maßnahmen zählen, die die Landesgesetze den Feuerwehren zur Aufgabe machen?
    Zumindest hier bei uns werden für derartige Feuer Genehmigungen erteilt, wo schon einiges drin steht, welches Material verbrannt werden darf (gerade infolge des besagten Ereignisses im letzten Jahr noch etwas verschärft). Wenn man nun als Feuerwehr an einer solchen Feuerstelle präsent ist (was wiederum auch als Sicherheitswache eine Auflage der Genehmigung ist), und sieht das etwas nicht mit rechten Dingen zugeht, sehe ich keinerlei Hürden, einzuschreiten.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Und was hat die Feuerwehr hier zu verbieten?
    Richtig gar nichts ... das geht die Feuerwehr erstmal überhaupt nichts an was da verbrannt wird.
    Die Feuerwehr als Teil der Ortspolizeibehörde kennt bestimmt jemanden, und wenn es die anwesenden Polizei ist der das verbieten kann.

    Im Zweifelsfall löscht man das Feuer sofort...

    sei doch einmal ein wenig kreativ.
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  7. #7
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    in Bayern gibts ein Hinweisheft für die Sicherheitswache.
    da steht sozusagen drin, egal was für ne Brandschutzsünde vorhanden ist, die Fw darf die Veranstaltung nicht abbrechen, daß ist nicht aufgabe der Feuerwehr, nur eventuelle Beweissicherung für ein späteres Verfahren.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    in Bayern gibts ein Hinweisheft für die Sicherheitswache.
    da steht sozusagen drin, egal was für ne Brandschutzsünde vorhanden ist, die Fw darf die Veranstaltung nicht abbrechen, daß ist nicht aufgabe der Feuerwehr, nur eventuelle Beweissicherung für ein späteres Verfahren.
    Und in den Saarländischen Feuerwehrausweisen steht ab Unterführer drin das derjenige Hilfspolizist der Stadt ist. Und nun?
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  9. #9
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    Zitat Zitat von hannibal Beitrag anzeigen
    Und in den Saarländischen Feuerwehrausweisen steht ab Unterführer drin das derjenige Hilfspolizist der Stadt ist. Und nun?
    Dadurch das Bugs aus Bayern kommt, ... hmm ... würd ich sagen, deine Ausführung ausm Saarland ist für seine Frage uninteressant und meine Ausführung aus Bayern zählt. ;-)
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  10. #10
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Dadurch das Bugs aus Bayern kommt, ... hmm ... würd ich sagen, deine Ausführung ausm Saarland ist für seine Frage uninteressant und meine Ausführung aus Bayern zählt. ;-)
    Dadurch das Hannibal aber den Teil mit der Untersagung angefangen hat, wären wir erstmal wieder im Saarland gelandet. Verzwickte Sache ;-)
    Aber du hast ja recht, was will man denn im Saarland...

  11. #11
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    in Bayern gibts ein Hinweisheft für die Sicherheitswache.
    da steht sozusagen drin, egal was für ne Brandschutzsünde vorhanden ist, die Fw darf die Veranstaltung nicht abbrechen, daß ist nicht aufgabe der Feuerwehr, nur eventuelle Beweissicherung für ein späteres Verfahren.
    Servus,

    wo hast du den das gelesen??

    hier drinn??

    Das gilt bei technischen Mängeln.

    Ich würde denen abraten und erzählen, daß ich gehört hab das die Polizei heute das Feuer kontrolieren wird.

    :-) Dreistigkeit siegt immer!!

    http://www.stmugv.bayern.de/umwelt/n...c/bussgeld.pdf
    Geändert von Funkwehrmann (26.06.2008 um 20:08 Uhr)
    MfG
    Daniel
    __________________________________________________ __________________________________________

    ööhhhhm,.....
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