Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
in Bayern gibts ein Hinweisheft für die Sicherheitswache.
da steht sozusagen drin, egal was für ne Brandschutzsünde vorhanden ist, die Fw darf die Veranstaltung nicht abbrechen, daß ist nicht aufgabe der Feuerwehr, nur eventuelle Beweissicherung für ein späteres Verfahren.
Und in den Saarländischen Feuerwehrausweisen steht ab Unterführer drin das derjenige Hilfspolizist der Stadt ist. Und nun?