Aber mit "für den gebrauch an fahrenden fahrzeugen zugelassenen" rundumleuchten erlischt der versicherungsschutz nicht, oder? wenn doch, warum? ich meine damit keine pannenleuchten.
ebenfalls frohe ostern!
Aber mit "für den gebrauch an fahrenden fahrzeugen zugelassenen" rundumleuchten erlischt der versicherungsschutz nicht, oder? wenn doch, warum? ich meine damit keine pannenleuchten.
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