Hallo
Eben, dabei handelt es sich um Einzelfälle zu denen meist eh ein Erfahrener sprich Gleichgesinnter Platz macht!
Nach der StVO ( §38 ) muss man eh nur einem Fahrzeug welches sich mit Blaulicht und Einsatzhorn nähert Platz machen !
Es ist und bleibt ein Problem, welches nur sehr schwierig sich lösen lässt!
Fazit:
Ein Schild oder Dachaufsetzer ist zwar kein Fehler, bleibt aber meist unbeachtet. Es bleibt dem Anwender überlassen ob bzw. was er zur Kenntlichmachung einsetzt!
MfG