Naja, eine rechtliche Konsequenz haben die Empfehlungen der BÄK auf jeden Fall, schließlich haben die wenigstens Richter Erfahrungen mit sowas und halten sich dementsprechend an solche Empfehlungen und die Aussagen von Sachverständigen.
Und das theoretisch Laien alles dürfen ist so auch nicht richtig, schließlich haben sie die Durchführungsverantwortung.
Ein Sedativum ist bei der Anwendung von Ketanest S im analgetischen Bereich nicht unbedingt notwendig...