Hey Leute!
Die "Notkompetenz" sagt ja, dass eine weniger invasiver Maßnahme nicht zum Erfolg oder gleichen Erfolg als eine invasivere Maßnahmen führen darf bzw. immer die weniger invasivere Maßnahme der der invasiveren vorgezogen werden muss!
Bei einer Reanimation kann ich aber nicht sagen, dass ich den Patienten nicht intubiert habe, denn die Beutelmaskenbeatmung hat den gleichen Erfolg!
Das ist falsch! Denn ich intubiere den Patienten nicht, weil es einen Aspirationschutz bietet, sonder weil die Beatmung einfach effizienter ist! Der Apirationsschutz ist nur eine "positive Nebenwirkung"!