Die Notkompetenz besagt aber auch, dass jene Maßnahmen nur durchgeführt werden dürfen, wenn keine weniger invasive Maßnahme erfolgreich ist.Original geschrieben von Mr. Blaulicht
Und wenn Du dann eine Intubation versiebst, und der Patient verstirbt an einem Hypoxieschaden, wirst Du Probleme mit der Staatsanwaltschaft bekommen, die ganz klar vorschreibt, das zur Erfüllung der Bedingungen für die Inanspruchnahme von Notkompetenz das "Berrschen" einer bestimmten Therapie, hier der Intubation gehört. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob das hinhaut mit Trachea und so, würde ich schlicht und einfach die Finger davon lassen. Daraus kann Dir nämlich dann keiner einen Strick drehen - Garantenpflicht hin oder her.
Im Falle der Intubation heißt das (die vom RettAss eh nur bei völligem Ausfall aller Reflexe - d.h. lediglich bei Herz-Kreislaufstillstand durchgeführt werden kann), der Patient würde sowieso an einem Hypoxieschaden sterben, wenn die Maskenbeatmung nicht möglich ist und die Intubation nicht durchgeführt wird.
Ich will damit nur sagen, man sollte mit "dem Finger davon lassen" nicht ganz voreilig sein. Das hilft dem Patienten nämlich auch nicht!