Original geschrieben von Kermit_t_f
Naja, eine rechtliche Konsequenz haben die Empfehlungen der BÄK auf jeden Fall, schließlich haben die wenigstens Richter Erfahrungen mit sowas und halten sich dementsprechend an solche Empfehlungen und die Aussagen von Sachverständigen.
Und das theoretisch Laien alles dürfen ist so auch nicht richtig, schließlich haben sie die Durchführungsverantwortung....
Nun ja, auch Richter müssen sich an das Recht halten. Solange nichts passiert, wird niemand was sagen, sobald aber ein Patient geschädigt wird kannste die Empfehlung an die Wand kleistern, dann zählt allein das Recht.
Und der gegnerische Anwalt wird auch seine Gutachten miteinbeziehen, denn der kennt die Gesetze und das Recht auch!

Berufen kann man sich nur auf das Gesetz / den Rechtfertigenden Notstand und nicht auf eine Empfehlung.

Und Laien dürfen Alles tun, um Schaden abzuwenden, in welcher Form auch immer, das beinhaltet der Rechtfertigende Notstand. Die Durchführungsverantwortung ist hierbei zweitrangig.