Nun, man darf jedoch nicht vergessen, daß die BÄK KEINE gesetzgebende Institution ist und somit nur Empfehlungen aussprechen kann, die keinerlei rechtliche Konsequenz haben. Selbst wenn Sie sagt, RA's dürfen invasive Maßnahmen jeglicher Art durchführen....
Häufigste Tatbestände durhc das RD-Persolnal:
Körperverletzung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz
Wie man den rechtfertigenden Notstand auszulegen hat, ist von Fall zu Fall zu entscheiden und kann (momentan jedenfalls) nicht pauschalisiert werden.
Nicht zu vergessen: Gleich ob RA/RS, Ersthelfer oder sonstwer, der rechtfertigende Notstand gilt für alle. Theoretisch dürfte dann auch ein Laie "Zugänge legen und intubieren"