Original geschrieben von rettungsteddy
Du lernst die Theorie im Lehrgang, kannst praktisch im KH üben... und dann. Dann sitzt Du auf einer Landwache, hast am Tag 1-2 Einsätze, die Praxis verlernt man schnell. Da kann man nicht von "Beherrschen" reden. Trotz Mega-Code-Puppe etc...
Und wenn Du dann eine Intubation versiebst, und der Patient verstirbt an einem Hypoxieschaden, wirst Du Probleme mit der Staatsanwaltschaft bekommen, die ganz klar vorschreibt, das zur Erfüllung der Bedingungen für die Inanspruchnahme von Notkompetenz das "Berrschen" einer bestimmten Therapie, hier der Intubation gehört. Wenn Du Dir nicht sicher bist, ob das hinhaut mit Trachea und so, würde ich schlicht und einfach die Finger davon lassen. Daraus kann Dir nämlich dann keiner einen Strick drehen - Garantenpflicht hin oder her.
[Wieder mal Ironie]
Und für irgend etwas müssen die Beatmungsmasken ja auch dienen.
[Ironie aus]

PS: Kein Anästhesist wird Dir böse sein, wenn Du mal fragst, ob Du die eine oder andere Intubation machen darfst. Wende Dich einfach mal ans nächste Krankenhaus Deiner Wahl!