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Thema: Neue Empfehlung der BÄK zur Notkompetenz des RA

  1. #16
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    Erstens geht es ja hier nicht nur um RettAss, sondern um Inanspruchnahme von Notkompetenz von Laien, zweitens tritt die angesprochene Reflexlosigkeit ja nicht nur bei einem Herzkreislaufstillstand ein. Es gibt durchaus Situationen, wo die Intubation nicht das allerletzte Mittel ist, sondern eher dem Aspirationsschutz dient - was ohne Zweifel natürlich anzustreben ist!!! Wenn ich aber erst zwei oder drei Intubationen gemacht habe, wonmöglich noch im Krankenhaus unter IDEALEN Bedingungen (Patient prämediziert und nüchtern), muss ich schon sehr selbstbewußt sein, bevor ich zum Laryngoskop greife. Und da gibt es ja auch noch andere Therapien, die die Notkompetenz erlaubt, zum Beispiel das Kammerflimmern. Wer eine Asystolie mit wackelnden Ableitungen nicht von einem Flimmern unterscheiden kann, weil er es einfach noch nie gesehen hat, sollte vielleicht die Paddles doch stecken lassen und mit der herkömmliche CPR beginnen.
    @ Etienne: Aspirationsschutz als eine "positive Nebenwirkung" zu bezeichnen, halte ich persönlich für etwas gewagt.

    Aber das alles ist ja schliesslich nur meine Meinung.

    An dieser Stelle sei vielleicht mal gesagt, dass ich es unheimlich toll finde, welche Diskussionen hier zustande kommen, und das zumindest die meisten Themen auch ernsthaft behandelt werden. Großes Kompliment an alle, die zu dieser Art des Gedankenaustausches beitragen und das Forum technisch wie auch inhaltlich am Laufen halten!!!

  2. #17
    djdumbo Gast
    Die Intubation darf vom RettAss aber definitiv nur bei der CPR durchgeführt werden.
    Außerdem fällt mir gerade keine andere Situation ein, in der der Patient (ohne Narkose) völlig reflexlos ist.

  3. #18
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    Beim Schädelhirntrauma zum Beispiel muss nicht immer gleich die Pumpe stehen bleiben.
    Oder (sehr, sehr selten): Ich hatte mal einen Patienten, der sich durch suizidales Erhängen einen hohen Querschnitt bei C2 zuzog. Der reagierte auch nicht mehr, hat dennoch (zumindest eine gewisse Zeit) überlebt.

  4. #19
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    §1+3 hpg gelten für ra nicht , da keine therapie!

  5. #20
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    Disoprivan

    Brennt ein bisschen im Arm, gut steuerbar und in Verbindung mit einem potenten Analgetikum (Fenta) und ein bisschen mehr Fortbildung sollte das doch kein Thema sein. Beispiel USA Paramedics machen Sachen wo sich jeder Internist der NEF fährt drücken würde.

    Nur meine Meinung, keine Relaxanzien und damit auch keine Intubations-Narkose

  6. #21
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    Zitat Zitat von Michael Jackson (MJ) Beitrag anzeigen
    Brennt ein bisschen im Arm, gut steuerbar und in Verbindung mit einem potenten Analgetikum (Fenta) und ein bisschen mehr Fortbildung sollte das doch kein Thema sein. Beispiel USA Paramedics machen Sachen wo sich jeder Internist der NEF fährt drücken würde.

    Nur meine Meinung, keine Relaxanzien und damit auch keine Intubations-Narkose
    Was willst Du uns mit diesem Beitrag sagen?
    Dass es diese Medikamente gibt oder dass Du sie für Rettungsassistenten in einer Notkompetenz-Situation freigeben würdest? Und wenn ja, mit welcher Begründung? Und warum ausgerechnet diese Medikamente?

    Und würdest Du zu Deinem letzten Satz einige Beispiele bringen? Es würde zumindest eine Diskussion etwas mehr ermöglichen als eine ins Forum geworfene Aussage!

    Gruß, Mr. Blaulicht

  7. #22
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    Zitat Zitat von Michael Jackson (MJ) Beitrag anzeigen
    Brennt ein bisschen im Arm, gut steuerbar und in Verbindung mit einem potenten Analgetikum (Fenta) und ein bisschen mehr Fortbildung sollte das doch kein Thema sein. Beispiel USA Paramedics machen Sachen wo sich jeder Internist der NEF fährt drücken würde.

    Nur meine Meinung, keine Relaxanzien und damit auch keine Intubations-Narkose
    Also, in USA ist Paramedic nicht gleich Paramedic, da durfte ich himmelweite Unterschiede feststellen. Da geht es von einer differenziereten internistischen Therapie bis "load and go". Soviel mal zu Deinem Zwischensatz.

    Nun zum Disoprivan... Was möchtest Du damit anstellen? Intubationsnarkose? Dann brauchst Du neben dem "potenten" Analgetikum aber ein langwirksames Narkotikum (z.B. Benzos). Im Internistischen Bereich ist zusätzlich ein langwirksames Muskelrelaxans unabdingbar (im Traumabereich könnte ich auch genügend Analgetika verabreichen).

    Ich benutze im Rahmen der "Notkompetenz" (ich habe meine Kompetenz immer, nicht nur in der Not) schon lange Diso zur Narkoseeinleitung und führe diese dann mit Ketanest weiter. Übrigens gebe ich keine Benzos oder Neuroleptika dazu, aber das sit ein anderes Thema. Der Hintergrund dazu ist die kurzzeitige Muskelrelaxans nach den Chokes. Ich verfüge im Umgang mit dieser Narkoseeinleitung nun über ca. 15 Jahre Erfahrung und nutze sie doch nur, wenn gar kein NA zur Stelle ist oder dieser beschäftigt ist. In den letzten 10 Jahren wohl 1 - 2 Mal!

    Was will ich damit sagen? Ich denke nicht das Disoprivan ein Notfallmedikament ist, dessen Aufnahme in eine "Notkompetenzliste" gerechtfertigt ist. Die Indikation ist einfach nicht breit genug und die weiterführende Behandlung zu differenziert.

    Gruß

    Knut
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    "Das Leben jeden Feuerwehrmannes erfährt irgendwann einmal einen Knick!"
    (J. Stiegel, 2009)

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