@Alex
Das stimmt nicht, habe mit einem Dozenten der Polizei geredet,er hat mir versichert das ich das Fahrzeug auch ohne gültige Fahrerlaubnis zur erfüllung hoheitlicher Pflichten (ich glaube so heisst das) zum Einsatzort fahren darf..... wenn halt was passiert bin ich schuld und haftbar!
Zurück darf man aber nicht fahren!