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Thema: Hat unser Drehleitermaschinist sich Strafbar gemacht?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Meiner Information nach nicht, da es ja zur Erfüllung Hoheitlicher Pflichten nötig war!!

  2. #2
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    Er wird mit sicherheit nicht bestarft!!

    Laut unserem Kdt. darf bei "Gefahr in Verzug"
    jeder mit den Fahrzeugen fahren, es darf nichts passieren!

    Zu dem hin, warum wird das bei euch so breit getreten, das bräuchte doch gar niemand wissen oder?

    "Was niemand weiß, macht niemand Heiß" sagt man doch oder?

    Grüßle Hacky
    Wer Schreibfehler findet, darf sie behalten!

  3. #3
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    Zitat Zitat von Hacky
    Laut unserem Kdt. darf bei "Gefahr in Verzug"
    jeder mit den Fahrzeugen fahren, es darf nichts passieren!
    Grüßle Hacky
    Und ?? wenn doch etwas passsiert ??
    Wem geht es dann an den Kragen ??
    Demm Kdt ?? oder dem Fahrer ??
    **Rede nicht zuviel.
    Und nie von Dingen, wovon Du nichts weißt.**

    Adolph von Knigge

  4. #4
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    Zitat Zitat von Hacky
    Laut unserem Kdt. darf bei "Gefahr in Verzug"
    jeder mit den Fahrzeugen fahren!
    Das ist definitiv falsch. Wen jemand ohne der erforderliche Fahrerlaubnis (LKW mit "nur" PKW-Führerschein), gilt das als "Fahren ohne Fahrerlaubnis". Siehe dazu §21 Strassenverkehrsgesetz.

    Gefahr in Verzug gibt es im Zusammenhang mit der StVO nicht. Allerhöchstens kann man von "rechtfertigendem Notstand" sprechen. Es wird allerdings sehr schwer, das nachzuweisen.

    Nochmal: Sondersignal regelt ausschliesslich nur die Strassenverkehrsordnung, nicht aber das Strassenverkehrsgesetz!!! Lasst Euch da von niemandem (auch nicht von einem Kommandanten) ins Bockshorn jagen.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  5. #5
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    zumal was soll das bringen wenn jemand ein Fahrzeug zur Einsatzstelle rausfährt aber dann keine Ahnung hat wie die Pumpe funktioniert?
    Also rechtzeitig weitere eigene Kräfte nachalarmieren oder dann eben die nächsten anderen Feuerwehren, alles andere ist sinnlos.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22
    zumal was soll das bringen wenn jemand ein Fahrzeug zur Einsatzstelle rausfährt aber dann keine Ahnung hat wie die Pumpe funktioniert?
    Also rechtzeitig weitere eigene Kräfte nachalarmieren oder dann eben die nächsten anderen Feuerwehren, alles andere ist sinnlos.
    Bei uns wissen aber viele wie die Punpe funktioniert, haben jedoch keinen Maschinistenlehrgang!! Nach unserem KBI (oder wars der KBR??) darf man das Fahrzeug ZUR E-Stelle bewegen, jedoch nur unter ABSOLUTER VORSICHT und wenn das Fahrzeug UNBEDINGT an der E-Stelle gebraucht wird!! Das Problem ist hald bei uns zum Beispiel, dass Nachbarwehren ne gute Zeit brauchen, bis sie da sind!! Nachalarmiert wird natürlich sowieso aber wenn ich jetzt sofort ne DL am Brandort brauche (sofern ich es schon am Alarmstichwort erkennen kann), dann fährt die hald jemand raus, der es kann. (haben keine DL - ist hald nur n Beispiel!)
    MFG Flo

  7. #7
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    Nachalarmiert wird natürlich sowieso aber wenn ich jetzt sofort ne DL am Brandort brauche (sofern ich es schon am Alarmstichwort erkennen kann), dann fährt die hald jemand raus, der es kann. (haben keine DL - ist hald nur n Beispiel!)
    Bei uns bleibt die DLK im Stall zumal es soviel zum beachten gibt mit Aufstellen etc.
    Schönen Gruß übrigens ausm Nachbarlandkreis.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Freakmaster
    [...]Nach unserem KBI (oder wars der KBR??) darf man das Fahrzeug ZUR E-Stelle bewegen, jedoch nur unter ABSOLUTER VORSICHT und wenn das Fahrzeug UNBEDINGT an der E-Stelle gebraucht wird!![...]
    Servus!
    Könnte ich das schriftlich haben?
    Das grenzt m.M. nach an Anstiftung zu einer Straftat, falls fahren ohne FE als Straftat geahndet wird.
    Wenn das von einem Offiziellen kommt, dann braucht man sich ehrlich nicht wundern, wenn soviel gefährliches Halbwissen durch die Gegend rennt/fährt.
    Just my 2 cents.

    Gruß
    Alex

    EDIT:
    Hab' ich grad gefunden:
    Fahren ohne Fahrerlaubnis
    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft wird. Strafbar macht sich derjenige, der ein Kraftfahrzeug führt, ohne die dafür erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, oder derjenige, dem ein Fahrverbot auferlegt worden ist.
    Quelle: http://www.abc-recht.de/ratgeber/aut...cht_fahren.php
    Geändert von Quietschphone (06.02.2006 um 23:07 Uhr)
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Quietschphone
    Servus!
    Könnte ich das schriftlich haben?
    Ich werd mal nachhacken! ;D
    MFG Flo

  10. #10
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    Zitat Zitat von Quietschphone
    Servus!
    Könnte ich das schriftlich haben?
    Das grenzt m.M. nach an Anstiftung zu einer Straftat, falls fahren ohne FE als Straftat geahndet wird.
    StVG § 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

    (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

    (...)
    als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
    Ich denke, damit sind für den Kommandanten als Stellvertreter des Halters (=Kommune, Stadt etc) die Bedingungen erfüllt.

    Gruß, Mr. Blaulicht

  11. #11
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    Moin
    Hats jemand bemerkt (ausser euch)? Hat sich jemand drüber aufgeregt?
    Ist was passiert (Unfall oder so)?
    Nein? --> Füsse still halten, bevor noch irgend so ein Rechtsverdreher drauf kommt, da draus ihm einen Strick zu drehen.

    Gruß
    Flo

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