Der DL-Maschinist hat im gerechtfertigten (aussergesetzlichen) Notstand 8also der gleichen gesetzlichen Grundlage, auf der auch die s.g. Notkompetenz beruht!) gehandelt, sofern wirklich kein anderer mit entsprechender Fahrerlaubnis anwesend war.
Hier geht es um die Abwiegung gegensätzlicher rechtlicher Werte, und da steht ein Menschenleben an erster Stelle.
Und da mit der DL Menschen gerettet wurden, ist die Sachlage ja auch klar (wäre aber auch so, wenn die DL an der Einsatzstelle gar nicht zum Einsatz gekommen wäre).
Wie aber schon geschrieben wurde, die Rückfahrt muss jemand mit entsprechendem Führererschein machen.
Allerdings ist auch ein gewisses Organisationverschulden erkennbar, wenn alle mit LKW-Führererschein in die Erstausrückenden Fz. sitzen... Das sollte sich doch ohne Problem organisatorisch ändern lassen.
MfG
brause