Hallo,

genau diese Problematik wurde vor einiger Zeit auch im feuerwehr.de-Forum diskutiert, ich muss mal schauen ob ich den Thread noch finde.

Grundsätzlich ist es nun mal so dass es schlichtweg verboten ist, ohne gültige Fahrerlaubnis (sei es durch Entzug derselben oder nicht für den entsprechenden Fahrzeugtyp) ein KFz zu führen.

Bevor man sich jetzt da nach §34 StGB (rechtfertigender Notstand) was zusammenbasteln kann muss aber so einiges erfüllt sein:

- Gibt's jemand anderes, der Fahren kann aber kein MA ist?
- LKW-Fahrer, Bauer (je nach geografischer Lage :-) ) anhalten, damit dieser das Fzg zur Einsatzstelle fährt. Tut dieser das nicht -> sein Problem -> strafbar, unterlassene Hilfeleistung.
- Weiterhin besteht immer die Möglichkeit, eben die nächstliegende DLK zu alarmieren, es wäre auch denkbar z.B. mit dem MTW einen Fahrer von der Einsatzstelle zum GH zu holen.
- unabhängig vom Führerschein-Problem - gerade als DLK-verwöhnte Wehr (rechne mich auch dazu) darf man sich ruhig mal an die tragbaren Leitern, die auf den LFs verschimmeln erinnern - mit den Schieb- und Steckleitern kommt man auch ganz schön weit - hätten diese z.B. zur Menschenrettung ausgereicht und ich baue Mist auf der DLK-Anfahrt - entlastet mich dann nicht unbedingt bei einer eventuellen Strafverfolgung.

Also mir persönlich wäre das ein viel zu heißes Eisen, diesen Schuh würde ich mir nicht anziehen (abgesehen davon, dass ich mir die Problematik zum Glück nicht stellt :-) ), zwar wird wenn alles gut geht kein Hahn danach krähen, aber wenn doch was passiert, was man nie ausschließen kann wäre nicht nur ich dran sondern auch z.B. der Kommandant (Verletzung der Aufsichtspflicht).

Die Strafverfolger haben hinterher viiiiel Zeit, die ganze Sachlage auseinanderzupflücken, und die werden sie auch nutzen.