Hallo Alex,

ich sehe das nach wie vor so, dass hier der rechtfertignde Notstand greift, weil eben kein Fahrer mehr da war. Und da kann der DL-Maschinist nix für, das liegt im Verantwotzungsbereich der Wehrführung/des Einsatzleiters und müsste somit als Organisationsverschulden laufen.
Ganz davon abgesehen, eigentlich hat der Maschinist ja den entsprechenden Führerschein gemacht, und damit seine Fertigkeiten unter Beweis gestellt, soll heissen, dass er unstrittig in der Lage ist einen LKW zu beherrschen. Und ausserdem gibt es ja die Möglichkeit, dass trotz Führerscheinsperre/-entzug beruflich trotzdem weiter gefahren werden darf...
Ganz davon ab: bei jedem Brand, zumindest in bewohnten Gebäuden, ist so lange von Menschen in Gefahr auszugehen bis das Gegenteil festgestellt ist.

Wir haben bei uns auch die Situation, dass nicht immer ein Fahrer mit LKW-FS verfügbar ist. Sollte es dabei um einen Einsatz gehen wo Menschenleben in Gefahr zu vermuten sind (Brand/VU P-Klemm) würde ich jederzeit auch ohne entsprechnden FS unseren Tanker fahren, allerdings nur zur Einsatzstelle, nicht zurück. Ganz anders natürlich bei Wasser im Keller oder einer Ölspur. Im Regelfall wird die Hilfeleistung durch die Alarmierung der nächsten Wehr mit entsprechender Ausrüstung unverantwortlich/lebensgefährlich lange verzögert. (Ggf. könnte man sogar die unterlassene Hilfeleistung bzw. die Garantenstellung in Betracht ziehen, wenn man in einem solchen Fall nicht ausrückt!)

Aber warum schreibe ich das alles hier, schliesslich ist man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand...

MfG

brause