kann mir kaum vorstellen das der rechtfertigende Notstand greift, da
1. Zuviele Maschinisten vorher schon rausgefahren sind.
2. gibt der rechtfertigende Notstand an das du vorher weißt was ist. dadurch das er vorher nicht wußte das ein menschenleben in gefahr ist, kann er diesen grund auch nicht anführen ...
und was wäre wenn zählt nicht.
§ 34 StGB
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
... um mit der "Schere" anderen zu helfen.