Original geschrieben von AkkonHaLand

Mal die Aussage eines Verkehrsrichters (hatte mal das Vergnügen einen privat einige Fragen stellen zu können):

1. Person gültiger FS aber 1,3 Atü auf dem Kessel
2. Person nüchtern aber kein FS Klasse C
--> wer fährt das Fzg? a)Keiner b)der besoffene c) der ohne FS?
--> Reihenfolge der Anworten: b, a, Antwort c scheidet aus weil strafbar, b=Ordnungswiedrigkeit

soweit der Richter!
Sorry, aber frag den Richter mal wo er Jura studiert hat,
den 1,3 BAK ist sicher keine Ordnungswiedrigkeit mehr sondern ebenfalls eine handfeste straftat. Nach derzeitiger rechtssprechung ist man ab 1,1 BAK absolut fahruntüchtig.