Beide Antworten sind richtig. Er hat sich zunächst einmal Strafbar gemacht. Er durfte das Fahrzeug nicht ohne gültigen Führerschein im öffentlichen Staßenverkehr bewegen.
Aber: Es gibt eben noch den rechtfertigen Notstand. Der eine an sich Strafbare Handlung eben rechtfertigt.
Recht wird aber nicht vorgelesen sondern gesprochen. Das macht der Richter. Dieser hat also letztendlich zu entscheiden ob eine Tat (in einem ganz bestimmten zusammenhang) gerechtvertigt war.
Meiner Meinung nach war das unerlaubte Führen klar gerechtfertigt.
Ein sog. org. Verschulden sehe ich hier auch nicht. Außer es ist zu beweisen, das der Zug-/ Gruppenführer der vorausfahrenden Einheit hätte wissen müssen, dass nachfolgend keine Maschis mehr zur Verfügung standen.
Gruß Nero