Na ja. Die Frage dürfte doch nun beantwortet sein. Wer etwas tut das Strafbar ist, muß im schlimmsten Falle damit rechnen, dass geprüft wird ob dieses Staffrei bleibt. Egal ob nun Notstand, Nothilfe oder Notwehr.
Hau ich jemandem auf die Nase, weil er mich um meine Geldbörse "bittet," mach ich mich zunächst einer Körperverletztung schuldig. Zeigt der mich an oder fängt die Staatsanwaltschaft sonstwie an zu ermitteln, muß ich eben Nachweisen, dass ich mich in einer Notlage befand und ich mich gemäß der "Verhältnismäßigkeit der Mittel" zur Wehr gesetzt habe. Ist das der Fall gehe ich Straffrei aus.
gruß Nero