Hallo,
ich weiß nicht ob es schon erwähnt wurde, aber in so einem Fall darf der Einsatzleiter z.B. LKWs auf der Straße anhalten, und deren Fahrer verpflichten, die DLK zum Einsatzort zu fahren..
Wie das in der Praxis aussieht will ich aber nicht wissen ;)
Mfg.
Max