Zitat Zitat von Max K.
Hallo,

ich weiß nicht ob es schon erwähnt wurde, aber in so einem Fall darf der Einsatzleiter z.B. LKWs auf der Straße anhalten, und deren Fahrer verpflichten, die DLK zum Einsatzort zu fahren..

Wie das in der Praxis aussieht will ich aber nicht wissen ;)

Mfg.
Max
Also in RLP auf jeden Fall, ich denk in den anderen Bundesländern auch. Ich glaube, es muss nicht einmal der Einsatzleiter sein (GF reicht vielleicht auch schon), wir bekommen das nämlich schon im Grundlehrgang und TF erzählt