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Thema: Hat unser Drehleitermaschinist sich Strafbar gemacht?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Alex22
    ... sondern die Institution Feuerwehr.
    ... der ein "eingezogener" Fahrer aber nicht anghört (auch versicherungstechnisch nicht)
    Ausserdem bin ich mir nicht sicher, ob die "besondere Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr" nicht die Beherrschung des Fahrzeug beinhaltet. Und wer beherrscht schon ein Sonderfahrzeug, das er noch nie gefahren ist?
    Wie gesagt - mich müsste man mit Gewalt zwingen! (obwohl es - glaube ich - mal ziemlich g*** wäre, ´ne Drehleiter durch die Stadt zu fahren!)

    Gruß, Mr. Blaulicht

  2. #2
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    Die SoSi Anlage ist aber auf das Fahrzeug bezogen und nicht auf den Fahrer.
    Zum zweiten das steht wieder auf nem anderen Blatt ...
    Aber ich traue nem Berufskraftfahrer eher zu ein LF oder ne DLK zu fahren als nem Feuerwehrmann der nur nen B Führerschein hat.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  3. #3
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    Ich hatte es von Sonderrechten, nicht von Wegerechten! Und Rechte und Pflichten sind immer Personenbezogen. Oder hast Du schon einmal gehört, dass bei einem Unfall mit Sondersignal ein Fahrzeug verurteilt wurde?
    Aber ich glaube, wir bewegen uns zu weit vom ursprünglichen Thema weg.

    Gruß, Mr. Blaulicht

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