... der ein "eingezogener" Fahrer aber nicht anghört (auch versicherungstechnisch nicht)Zitat von Alex22
Ausserdem bin ich mir nicht sicher, ob die "besondere Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr" nicht die Beherrschung des Fahrzeug beinhaltet. Und wer beherrscht schon ein Sonderfahrzeug, das er noch nie gefahren ist?
Wie gesagt - mich müsste man mit Gewalt zwingen! (obwohl es - glaube ich - mal ziemlich g*** wäre, ´ne Drehleiter durch die Stadt zu fahren!)
Gruß, Mr. Blaulicht