Zitat Zitat von Mr. Blaulicht
Und dieser Zeitrahmen ist mit dem Eintreffen der Feuerwehr am Einsatzort vorbei. Den Rahmen seiner Hilfeleistungen bestimmt er selbst. Es können ihm also keine Aufgaben deligiert werden.
Gruß, Mr. Blaulicht
Die meisten Brandschutzgesetze beinhalten Einschränkungen der Grundrechte, unter anderem auch zur Freiheit der Person und der körperlichen Unversehrtheit.
I.d.R. können, bei entsprechender Indikation, sehr wohl Aufgaben innerhalb des Gefahrenbereichs delegiert werden, wenn der Delegierte über 18 Jahre alt ist und durch die Aufgaben nicht übermäßig gefährdet wird.

MfG

Frank