OK, wann haben Eure Kommandanten, KBR, KBI nochmal genau Jura studiert und im strafrechtlichen bereich gearbeitet?

Also mit solchen Aussagen, auch wenns von (mal angenommen und vorausgesetzt) gut ausgebildeten Führungskräften kommt, die ham das ja auch wahrscheinlich höchstens mal irgendwo gehört und leider gibt es auch auf Fortbildungen u.a. viele Falsche Gerüchte und Aussagen, die evtl. ders erzählt hat auch nur mal irgendwo gehört hat.

Also, solang sie nix schriftliches von nem Ministerium oder ein hoch- oder höchstrichterliches Urteil (und nicht irgendwie AG Hintermmondhausen, des kann das AG bei mir daheim nämlich mal ohne mit der Wimper zu zucken ganz anders entscheiden) haben, würde ich auf solche Aussagen einfach mal gar nix geben, das ist viel zu waage.


Zum Fall selber:

Der Fahrer selber hat sich sicher strafbar gemacht, um beurteilen zu können, ob rechtfertigender Notstand vorlag, fehlen allerdings viele Details: Hierz gehört, das vorliegende Meldebild bzw. die Lagemeldung, denn danach muss der Fahrer abwägen, ob das brechen des Rechtes notwendig ist. Warten bis die Lage eindeutig erkundet ist und gesagt werden kann, ob die DL wirklich dringend gebraucht wird, ist meines erachtens nicht zumutbar.

Dann muss geklärt werden, nachdem der Verfasser schreibt, dass in letzter Zeit öfter die Maschinisten fehlen, ob nicht auch ein Organisationsverschulden vorlag, denn war den Insassen (und hier besonders dem GF und dem Kommandanten) der vorher ausgerückten Fahrzeuge diese Gefahr bekannt, hätte zumindest ein Mann mit entspr. Führerschein (und ich denke, ob ein einziger Mann mehr oder weniger in den ersten paar Minuten am Einsatz eher da da ist oder nicht, dürfte nicht so schwer ins Gewicht fallen) eben erst mal nicht mitfahren dürfen, damit das ordentliche Führen aller Fahrzeugegewährleistet ist.

Schließlich ist noch die Frage, ob nicht eines der Fahrzeuge, die schon auf dem Weg zum Einsatz sind und in dem ein entsprechend ausgebildeter Fahrer sitzt noch nahe genug am Feuerwehrhaus ist, damit kein unzumutbarer Zeitnachteil entsteht, wenn dieses mal eben umdreht und schnell nen Fahrer für die Drehleiter umsteigen lässt.


Also, um ne genaue Antwort zu geben fehlen hier paar Informationen, aber pauschal würde ich trotzdem in Richtung rechtfertigender Notstand tendieren.


Und noch was: Ich hab in diesem Topic mal gelesen, dass man einen zufällig vorbeikommenden Führerscheininhaber unter der Drohung von unterlassener Hilfeleistung zum Fahren zwingen kann; da wär ich mit nicht so sicher: Denn das ganze muss immer in einem zumutbarem Rahmen geschehen, und ob das Fahren eines Feuerwehrautos womöglich unter Sonderrrechten und an einem weiter entfernten Einsatzort, sodass man da erst mal ne ganze Zeit gebunden ist, noch zumutbar ist, halte ich für zumindest höchst zweifelhaft.

Grüße

loxi