Wobei für BY auch §26 zu beachten ist. Gäbe es eine andere Möglichkeit, nen Feuerwehreigenen Fahrer in nem vertretbaren Zeitrahmen zu bekommen, muss diese vorgezogen werden.

In diesem Rahmen wäre es dann z.B. denkbar und meines Erachtens die geeignetste Lösung, dass das Fahrzeug, das zur Wache am nächsten ist, aber bereits auf dem Weg zum Einsatz, untwerwegs nen C-Führerscheininhaber absetzt und der "Gezwungene" nur bis dahin Fahren muss.

Diese Lösung wäre meines erachtens auch für die Geschichte mit dem Fahrer unter Fahrverbot die eleganteste Notlösung, d.h. der mit dem Fahrverbot fährt nur soweit wie absolut nötig, da er ja auf der Strecke, von einem Kollegen mit Fahrerlaubnis abgelöst werden kann.


Grüße

loxi