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Thema: Hat unser Drehleitermaschinist sich Strafbar gemacht?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Registriert seit
    19.02.2006
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    1.092
    Hallo,

    ich weiß nicht ob es schon erwähnt wurde, aber in so einem Fall darf der Einsatzleiter z.B. LKWs auf der Straße anhalten, und deren Fahrer verpflichten, die DLK zum Einsatzort zu fahren..

    Wie das in der Praxis aussieht will ich aber nicht wissen ;)

    Mfg.
    Max

  2. #2
    Registriert seit
    16.12.2004
    Beiträge
    1.102
    Zitat Zitat von Max K.
    Hallo,

    ich weiß nicht ob es schon erwähnt wurde, aber in so einem Fall darf der Einsatzleiter z.B. LKWs auf der Straße anhalten, und deren Fahrer verpflichten, die DLK zum Einsatzort zu fahren..

    Wie das in der Praxis aussieht will ich aber nicht wissen ;)

    Mfg.
    Max
    Also in RLP auf jeden Fall, ich denk in den anderen Bundesländern auch. Ich glaube, es muss nicht einmal der Einsatzleiter sein (GF reicht vielleicht auch schon), wir bekommen das nämlich schon im Grundlehrgang und TF erzählt

  3. #3
    Registriert seit
    27.06.2004
    Beiträge
    501
    Zitat Zitat von Allmächtiger
    Also in RLP auf jeden Fall, ich denk in den anderen Bundesländern auch. Ich glaube, es muss nicht einmal der Einsatzleiter sein (GF reicht vielleicht auch schon), wir bekommen das nämlich schon im Grundlehrgang und TF erzählt
    Da bekommste auch erzählt das wenn dein Melder geht kannste jeden Anhalten und ihn verpflichten dich zum GH zu fahren.Jaja RLP is doch immernoch am besten^^

    Gruß Marv

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