Original geschrieben von Carsten
in der Aktuellen Ausgabe des Feuerwehr-Magazins gibts einen interessanten Artikel auf den seiten 54 und 55 der lautet: "Alarmfahrt ohne Führerschein"

ist vielleicht hilfreich/lesenwert und passt zum Thema :-)


(FeuerwehrMagazin 02/04)


ich zitiere einen Teil in dem es um ein LF8 geht, also auch was großes ;-): "Ebenso wäre es auch einem Feuerwehrmann mit Klasse C erlaubt, der zur Zeit Fahrverbot hat." S. 54 unten rechts

Da steht aber auch das ein anderes Fahrzeug von einer Nachbarfeuerwehr zuerst zu alarmieren ist, sollte das zb zeitlich nicht gehen, sollten 2-3 versuche unternommen werden ein CE Fahrer per Handy zu erreichen.