Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
Ja, es gibt sogar Länder die kommen weitestgehend ohne Feuerwehrsystem aus, was soll uns das jetzt sagen?
Ohja, in England, Frankreich etc entwickelt sich jedes Feuer zur Feuersbrunst und geht nur durch den Monsumregen aus, auch weitestgehenst ohne Freiwillige Feuerwehr.

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Da haben die Leibeigenen ja glücklicherweise auch noch ein Wörtchen mitzureden. Im übrigen war das mind. ein Jahrhundert lang ein Paradebeispiel für bürgerliches, ehrenamtliches Engagement.
Art. 13
Heranziehung zum Feuerwehrdienst; Pflichtfeuerwehr

(1) Die Gemeinden können Gemeindeeinwohner, die ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet haben vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranziehen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 in der Gemeinde nicht erfüllt werden können.

http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art13.htm

Von mitreden kann ich hier gar nichts lesen.
So dürfte es so ziemlich in jedem Brandschutzgesetz stehen.