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Thema: EU bringt Feuerwehren in Not

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Zitat Zitat von Helfer Beitrag anzeigen
    Neben dem wöchentlichen Dienst von fünf bis zehn Stunden
    Nach dem Satz habe ich aufgehört zu lesen. Sind die alle besoffen?

    Außerdem ist es verboten, Quellen vollständig zu kopieren.

  2. #2
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    dann werden alle FFW nurnoch mit Arbeitslosen besetzt ;) (nicht ganz ernst gemeint)

    hoffen wir mal das es so nicht kommt, dann müssenwir wirklich die Freiwilligen auflösen, aber nicht nur Feuerwehr, auch THW und die Hiorg,s oder??

  3. #3
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    Ich hoffe sehr wohl dass es so kommt. Am besten mit Stempeluhr am Gerätehaus.

    Zum einen wird dann evtl. mal erkannt, wieviel von seiner Freizeit man in diesen "Nebenjob" steckt, zum anderen würde es die Politik dahinter nach kurzer Zeit bloßstellen.

    Zur Not einfach die Autos im Stall lassen, wenn die Leute ihre Stunden schon voll haben. Zwar nicht schön für die Hilfebedürftigen, aber wenn es nicht anders geht...

  4. #4
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    Sollte das stimmen, wobei ich bis jetzt nur den verlinkten Beitrag im Internet finde, bin ich voll dafür.
    Feuerwehren in Städten sollten mit hauptamtlichen Kräften ausgestattet sein und auf diese niedrigen Durchschnittswerte kommt man nur, weil die kleineren Feuerwehren den Schnitt verfälschen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  5. #5
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    wie ist denn das bei Nebenjobs? Darf man da auch nicht zusammen mit dem Hauptjob über 48h kommen?
    Wer will das überhaupt überprüfen?
    mein Name ist Programm

  6. #6
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    wie ist denn das bei Nebenjobs? Darf man da auch nicht zusammen mit dem Hauptjob über 48h kommen?
    Wer will das überhaupt überprüfen?
    Solang der Nebenjob als Arbeitnehmer ist darfst du nicht nebenbei Arbeiten.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen wie lange du schon arbeitest.

    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
    ArbZG
    § 22 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  7. #7
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    das ist garnicht realisierbar da fast jede FF durch Bereusfeuerwehrleute ersezt werden müsste
    was aber bei den kronisch leeren Kasse der Komunen gar nicht geht

  8. #8
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    Das ist doch sche...e. Dann ist es hier doch wie im Mitelalter! Eine Hütte brennt und alle anderen drumherum fackeln ab weil man nicht genug helfer hat.

  9. #9
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    Wie bitte? "niedrige Durchschnittswerte"? Ich bitte dich, welcher normal arbeitende mit 40-Std-Job verbringt bitte 10 Stunden die Woche dauerhaft nur mit Dienst? Einsätze und Lehrgänge nicht mitgerechnet?

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