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Thema: EU bringt Feuerwehren in Not

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  1. #1
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    EU bringt Feuerwehren in Not

    Ist ein Ehrenamt Arbeitszeit oder Freizeit? (......)

    Beitrag gekürzt! Das Urheberrecht lässt (leider) die komplette Kopie eines Artikels nicht zu!

    Gruß, Mr. Blaulicht - Moderator

    QUELLE:
    http://www.segeberger-zeitung.de/Sch...rwehren-in-Not
    Geändert von Mr. Blaulicht (21.02.2012 um 09:46 Uhr)

  2. #2
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    Zitat Zitat von Helfer Beitrag anzeigen
    Neben dem wöchentlichen Dienst von fünf bis zehn Stunden
    Nach dem Satz habe ich aufgehört zu lesen. Sind die alle besoffen?

    Außerdem ist es verboten, Quellen vollständig zu kopieren.

  3. #3
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    dann werden alle FFW nurnoch mit Arbeitslosen besetzt ;) (nicht ganz ernst gemeint)

    hoffen wir mal das es so nicht kommt, dann müssenwir wirklich die Freiwilligen auflösen, aber nicht nur Feuerwehr, auch THW und die Hiorg,s oder??

  4. #4
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    Ich hoffe sehr wohl dass es so kommt. Am besten mit Stempeluhr am Gerätehaus.

    Zum einen wird dann evtl. mal erkannt, wieviel von seiner Freizeit man in diesen "Nebenjob" steckt, zum anderen würde es die Politik dahinter nach kurzer Zeit bloßstellen.

    Zur Not einfach die Autos im Stall lassen, wenn die Leute ihre Stunden schon voll haben. Zwar nicht schön für die Hilfebedürftigen, aber wenn es nicht anders geht...

  5. #5
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    Sollte das stimmen, wobei ich bis jetzt nur den verlinkten Beitrag im Internet finde, bin ich voll dafür.
    Feuerwehren in Städten sollten mit hauptamtlichen Kräften ausgestattet sein und auf diese niedrigen Durchschnittswerte kommt man nur, weil die kleineren Feuerwehren den Schnitt verfälschen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    wie ist denn das bei Nebenjobs? Darf man da auch nicht zusammen mit dem Hauptjob über 48h kommen?
    Wer will das überhaupt überprüfen?
    mein Name ist Programm

  7. #7
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    Zitat Zitat von DME-Murxer Beitrag anzeigen
    wie ist denn das bei Nebenjobs? Darf man da auch nicht zusammen mit dem Hauptjob über 48h kommen?
    Wer will das überhaupt überprüfen?
    Solang der Nebenjob als Arbeitnehmer ist darfst du nicht nebenbei Arbeiten.
    Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen wie lange du schon arbeitest.

    http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
    ArbZG
    § 22 Bußgeldvorschriften
    (1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig

    1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Wie bitte? "niedrige Durchschnittswerte"? Ich bitte dich, welcher normal arbeitende mit 40-Std-Job verbringt bitte 10 Stunden die Woche dauerhaft nur mit Dienst? Einsätze und Lehrgänge nicht mitgerechnet?

  9. #9
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    Also Pflicht FW halte ich auch für wenig effektiv.
    Man hat zwar auf dem Papier die Leute und kann somit den Brandschutzbedarfsplan einhalten. Aber halt nur auf dem Papier.
    Es kommt Tag X wo die Bimmel geht und von den 20 Verpflichteten kommen nur 3... 5 außerhalb, 3Krank. 2haben nix mit bekommen und 5 in der Kneipe. Von den 3en die kommen ein Frischling aber keine Ausbildung, ein AGT und einer der ungefähr weiss was er macht.
    Und ? Retten die jetzt das Brennende Haus ? Denke nicht. Und obwohl alle Verpflichtet worden sind haben alle einen guten Grund warum Sie nicht da waren, der rein garnis damit zu tun hat das die Motivation fehlt.

  10. #10
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    Zitat Zitat von dem oben verlinkten Artikel
    Ist ein Ehrenamt Arbeitszeit oder Freizeit? Diese Bewertung sorgt seit kurzem für Unruhe bei den Feuerwehren in Schleswig-Holstein. Die EU-Kommision möchte in bestimmten Fällen die ehrenamtliche Tätigkeit auf die Arbeitszeit anrechnen lassen.
    Seit kurzem? Wenn man die Nummer der Richtline "2003/88/EG" anschaut, was fällt dann auf?

    Richtig: 2003/88/EG.

    Und jetzt raten wir mal, was uns diese vierstellige Zahl in der Richtliniennummerierung sagen könnte...

    Nun hat also, "seit kurzem", mal wieder ein LFV einen nächsten Weltuntergangsgrund aus dem Hut gezaubert. Blöd nur, dass hier selbst der DFV mal flotter war (also relativ gesehen), vor ziemlich genau einem Jahr wurde da schon eine Stellungnahme in die Welt gesetzt. Aber von der Erheiterung über diese Zusammenhänge mal abgesehen, sehe ich an diesem Wisch nichts, aber auch gar nichts, was zu irgendwelchen Gefühlsausbrüchen Anlass geben könnte.

  11. #11
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    Die Arbeitszeitrichtlinie aus 2003 sollte 2009 erneuert werden. Die damalige Version kam jedoch nicht durch und wird erneut überarbeitet.
    Im Dezember 2010 hat die Kommission die zweite Phase der Anhörung der Sozialpartner eingeläutet.

    Die Homepage der Kommission liefert nähere Informationen.

    Außerdem sind am 6. Mai in SH Landtagswahlen - gewisse politische Strömungen wollen sich wohl Stimmen sichern - ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
    Beste Grüße, Udo
    -----------------
    Erfahrung heißt gar nichts. Man kann seine Sache auch 35 Jahre schlecht machen. (frei nach Kurt Tucholsky)
    Sapere aude! (Horaz)

  12. #12
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    Servus!

    Nun sind auch der LFV-Bayern e.V. und das Feuerwehrmagazin auf das Pferd aufgesprungen...

    Gruß
    Alex
    Zitat Zitat von Sir Quickly (Irgendwie und sowieso)
    Dahoam is do wos Gfui is.

  13. #13
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    Nicht "nun", sondern auch schon seit dem 23.02., als der DFV seine PM herausgab.
    Willst du was neues bringen, warte bis der LFV RLP kommt, die brauchen online immer was länger ;-)

    Aber interessant sind deine Verlinkungen schon: Denn angesichts dieses Schreibens, das der LFV BY bei seiner Darstellung freundlicherweise veröffentlicht, kann man den Quatsch diverser Meldungen überhaupt nicht mehr verstehen. Wenn der DFV diese Stellungnahme am 22.2. (Eingangsstempel!) auf dem Tisch hatte, wieso musste dann am 23.2. noch diese Panikmache veranstaltet werden?
    Manchmal wünscht man sich: Mehr Skifahren.

  14. #14
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    Na danke.... Das widerspricht sich ja selber. Es soll das "Schein-Ehrenamt" erfasst werden. "Katastrophenschutz" (und somit aus SEG) sind ausgenommen. Ahjaaaaa....

    Wir würden sie gerne bei uns im Rettungsdienst einstellen.
    Arbeitszeit: 2x24 Stunden pro Woche.
    Wie erwarten von allen unseren Mitarbeitern übrigens die ehrenamtliche Mitgliedschaft in unserer SEG, die regelmäßige, also wöchentliche Teilnahme an den Übungsdiensten (4 Pro Woche).
    Bei Sandiensten sind Sie natürlich dabei und wenn im Rettungsdienst jemand ausfällt übernimmt die SEG die ausgefallene Stelle, auch da sind sie dann ehrenamtlich dabei.
    Also: nochmal herzlichen Glückwunsch zur Einstellung, hier ist ihr Arbeitsvertrag, in dem sind die genannten Dinge bereits eingearbeitet.
    (Keine Fiktion, so wurde bei mir tatsächlich mal ein Bewerbungsgespräch geführt. Ich habe das Gebäude ohne den Vertrag verlassen....)
    Mit freundlichem Gruß
    AkkonHaLand, Moderator

  15. #15
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    Scheint sich wohl erst einmal erledigt zu haben...


    http://www.retter.tv/de/feuerwehr.ht...ereignis=11734

    Gruss,Christian

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