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Thema: EU bringt Feuerwehren in Not

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  1. #1
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    Das ist doch sche...e. Dann ist es hier doch wie im Mitelalter! Eine Hütte brennt und alle anderen drumherum fackeln ab weil man nicht genug helfer hat.

  2. #2
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    Man, bevor Euch der Sabber aus dem Mund schießt erst einmal abwarten, ob
    a) das wirklich so gemeint ist (kann ich mir nicht vorstellen).
    b) so durchkommt (kann ich mir erst recht nicht vorstellen).

  3. #3
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    Komischerweise funktioniert das System mit hauptamtlichen Kräften in anderen Ländern auch.
    Nur jetzt ist es so wie im Mittelalter, daß die Kommune sich Leibeigene als Feuerwehrleute halten kann.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Komischerweise funktioniert das System mit hauptamtlichen Kräften in anderen Ländern auch.
    Ja, es gibt sogar Länder die kommen weitestgehend ohne Feuerwehrsystem aus, was soll uns das jetzt sagen?

    Nur jetzt ist es so wie im Mittelalter, daß die Kommune sich Leibeigene als Feuerwehrleute halten kann.
    Da haben die Leibeigenen ja glücklicherweise auch noch ein Wörtchen mitzureden. Im übrigen war das mind. ein Jahrhundert lang ein Paradebeispiel für bürgerliches, ehrenamtliches Engagement.

  5. #5
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ja, es gibt sogar Länder die kommen weitestgehend ohne Feuerwehrsystem aus, was soll uns das jetzt sagen?
    Ohja, in England, Frankreich etc entwickelt sich jedes Feuer zur Feuersbrunst und geht nur durch den Monsumregen aus, auch weitestgehenst ohne Freiwillige Feuerwehr.

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Da haben die Leibeigenen ja glücklicherweise auch noch ein Wörtchen mitzureden. Im übrigen war das mind. ein Jahrhundert lang ein Paradebeispiel für bürgerliches, ehrenamtliches Engagement.
    Art. 13
    Heranziehung zum Feuerwehrdienst; Pflichtfeuerwehr

    (1) Die Gemeinden können Gemeindeeinwohner, die ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet haben vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranziehen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 in der Gemeinde nicht erfüllt werden können.

    http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art13.htm

    Von mitreden kann ich hier gar nichts lesen.
    So dürfte es so ziemlich in jedem Brandschutzgesetz stehen.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  6. #6
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    Zitat Zitat von Alex22 Beitrag anzeigen
    Ohja, in England, Frankreich etc entwickelt sich jedes Feuer zur Feuersbrunst und geht nur durch den Monsumregen aus, auch weitestgehenst ohne Freiwillige Feuerwehr.
    Ich schrieb bereits, dass es auch Länder gänzlich ohne Feuerwehr (also auch ohne bezahlte Feuerwehren) gibt, von denen man derlei ebenfalls nicht hört. Was folgern wir jetzt daraus?

    Als Grundlage für eine Diskussion ist diese Aussage das denkbar wenig, harte Fakten, anhand derer man die Feuerwehrsysteme verschiedener Länder vergleichen könnte, gibt es aber kaum.

    Und selbst wenn es diese Zahlen gäbe, wie legt man dann fest, was besser oder schlechter ist? Es ist eben eine politische Entscheidung ist, welchen Schutz man den Bürgern bieten möchte bzw. welchen die Bürger selbst haben wollen. Die Tatsache, dass die Tradition der freiwilligen Feuerwehren eben aus dem bürgerlichem Engagement und der Selbsthilfe entstanden ist, zeigt doch deutlich, dass man eben nicht bereit war und (noch) nicht bereit ist, eine entsprechend ausgedünnte Feuerwehrlandschaft zu akzeptieren.

    Art. 13
    Heranziehung zum Feuerwehrdienst; Pflichtfeuerwehr

    (1) Die Gemeinden können Gemeindeeinwohner, die ihre Hauptwohnung im Gemeindegebiet haben vom vollendeten 18. bis zum vollendeten 60. Lebensjahr zum Feuerwehrdienst heranziehen, wenn eine Freiwillige Feuerwehr nicht die erforderliche Mindeststärke erreicht und deswegen die Aufgaben gemäß Art. 4 Abs. 1 und 2 in der Gemeinde nicht erfüllt werden können.

    http://by.juris.de/by/FeuerwG_BY_Art13.htm

    Von mitreden kann ich hier gar nichts lesen.
    So dürfte es so ziemlich in jedem Brandschutzgesetz stehen.
    Okay, dass Du darauf abzielst, habe ich nicht gesehen. Eine direkte Mitsprache ist da nicht vorgesehen, das stimmt. Allerdings ist das eben der o. g. politische Rahmen, den man durchaus ändern kann.

    Darüber hinaus ist die Idee der Pflichtfeuerwehr m. E. ein zahnloser Tiger, der nur so lange funktioniert, wie man ihn nicht braucht (indem es zum Beispiel fast überall noch ausreichend ehrenamtliche Feuerwehrleute gibt). Ob man deswegen direkt von "Leibeigenen" sprechen muss, steht auf einem anderen Blatt. Es gibt ja auch noch andere Bürgerpflichten:
    - Wehrpflicht (gab es fast 55 Jahre lang, die Transformation zur Berufsarmee ist gerade erst in der Mache)
    - Schöffen
    - Wahlhelfer

    Es existieren bestimmt noch mehr Ämter, zu denen man gezwungen werden kann, von denen aber kaum jemand weiß.

  7. #7
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    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Ich schrieb bereits, dass es auch Länder gänzlich ohne Feuerwehr (also auch ohne bezahlte Feuerwehren) gibt, von denen man derlei ebenfalls nicht hört. Was folgern wir jetzt daraus?

    Als Grundlage für eine Diskussion ist diese Aussage das denkbar wenig, harte Fakten, anhand derer man die Feuerwehrsysteme verschiedener Länder vergleichen könnte, gibt es aber kaum.
    Achso, du willst jetzt praktisch ein Industrieland wie Frankreich oder England mit Somalia vergleichen, weil man von beiden nichts hört?


    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    Darüber hinaus ist die Idee der Pflichtfeuerwehr m. E. ein zahnloser Tiger, der nur so lange funktioniert,
    Und was bringt dich zu der Erkenntnis?

    Zitat Zitat von nederrijner Beitrag anzeigen
    - Wehrpflicht (gab es fast 55 Jahre lang, die Transformation zur Berufsarmee ist gerade erst in der Mache)
    - Schöffen
    - Wahlhelfer
    -Es gibt bereits keine Wehrpflichtigen mehr. Im übrigen gabs Wehrsold, man mußte nicht mehr arbeiten gehen und Kost und Louge war frei,
    -Zum Schöffen wird niemand einfach so rangezogen, sondern die Leute werden gewählt.
    Auch hier gibts eine Stundenentschädigung und Fahrtkostenerstattung gibts obendrauf.
    -Wahlhelfer bekommen auch eine Entschädigung und auch kaum vergleichbar, denn als Wahlhelfer tritt man nur alle paar Jahre auf.
    Wir lassen Messer und Gabel liegen ...
    ... um mit der "Schere" anderen zu helfen.

  8. #8
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    Also so langsam fällt mir auf, dass wohl alle politischen Sachen die bedeutend sind, an Bedeutung verlieren. Va. die EU mach in letzter Zeit komische Sachen... zu sehen an ACTA. Mit Deutschland will ich gar nicht erst anfangen. Da werden fähige Politiker gleich von der Presse zum Abtritt gezwungen! Ich halte es für übertrieben jetz auch noch Ruhezeiten vorzuschreiben... sicher steckt wieder ein guter Gedanke mit grottiger Umsetztung dahinter...

    Gruß

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