Solang der Nebenjob als Arbeitnehmer ist darfst du nicht nebenbei Arbeiten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet zu prüfen wie lange du schon arbeitest.
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__22.html
ArbZG
§ 22 Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen §§ 3, 6 Abs. 2 oder § 21a Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,