Hab ich auch niiieeee gesagt :-). Drum schrieb ich ja oben, dass ich in dem Fall nicht weiß, ob Oelmann es nutzen dürfte, wenn sie es könnten. EA dürfen sie jedenfalls nicht :-).
Ich leite mir das als Nichtjurist bzw. als "Nicht-Profi" für Patente wie folgt her:
POCSAG-Meldungen mit IDEA oder einem anderen Algorithmus, nennen wir ihn mal "DiCal IDEA", zu verschlüsseln, ist meiner Meinung nach keine patentfähige Erfindung in dem Sinne, wenn überhaupt eine Erfindung. Letztendlich ist der verschlüsselte Text immer noch nur ein Text, wenn auch ohne Schlüssel unbrauchbar. Anders ausgedrückt, ist es rein theoretisch also eine ganz normale POCSAG-Meldung, natürlich unlogisch bzw. unlesbar ohne Schlüssel und nur Zeichensalat, aber wo steht denn, dass der Text in einer POCSAG-Meldung logisch sein muss... Daher ist das ganze vermutlich auch nicht patentierbar, weil eben unter Strich eine normale POCSAG-Meldung - so leite ich es mir her.
Der Express-Alarm dagegen scheint als ein vom Standard-Verfahren der POCSAG-Alarmierung abweichendes Verfahren patentfähig zu sein, im Gegensatz eben zur IDEA-Verschlüsselung, das ist ja salopp gesagt nur eine Standard-POCSAG-Alarmierung mit Zeichensalat als Text...
Und daher kann es durchaus sein, dass Oelmann die Swissphone-Verschlüsselung nutzen dürfte, wenn sie "DiCal IDEA" verstehen würden und der Express-Alarm aber tabu bleibt.
Wenn sich jemand speziell auskennt oder sich mal über Patente und Patentfähigkeit einlesen will, darf er mich gern eines Besseren belehren :-).