Wir haben schon sehr viel mehr als das erkannt, und deshalb hat es auch schon einige Veränderungen gegeben. Wir treten es nur nicht durch die Gazetten...
Im Übrigen ist es schon so, dass die freiwillige Feuerwehr im Falle eines solchen Zerwürfnisses rechtlich nicht großartig anders gestellt ist, als ein Karnickelzuchtverein. Fakt ist: es gibt keine rechtliche Grundlage, auf der ein Ausschluss gegen den Willen des ungeliebten Mitgliedes durchgesetzt werden kann. Die Ausnahme sind da Vorkommnisse von gerichtlicher Relevanz, die es im aktuellen Fall nicht gab.
Das Verwaltungsgerichtsurteil hat das eindrucksvoll unter Beweis gestellt.
Ich glaube, dass es hier noch einigen Handlungsbedarf gibt.