ist das noch zum Thema Funken im Wald??
MfG
Gruß
Micha
ist das noch zum Thema Funken im Wald??
MfG
Gruß
Micha
Ja das gehört noch dazu, geht noch um die Reichweite, allerdings ist das ein bischen abegschweift n Richtung betrieb und Genehmigungsverfahren von Relaisstellen.
Kurze zusammenfassung für dich: Relaisstellen für Betriebsfunk nur Ortsfeste Anlangen in Ausnahmefällen nur kurzzeitge Relaisstellen die gesondert Gneehmigt werden müssen. Das heisst wenn Ihr eine Genehmigung für eine Ortsfeste Relaisstelle habt dann braucht Ihr für die temporäre Relaisstelle (mobile) eine zweite Genehmigung)
Für den BOS-Bereich sieht es ähnlich aus, nur das du im Einsatzfall wesentlich schneller deine Genehmigung bekommst.
[Und auch malauf eurem eigenen Betriebskanal den du ja in und auswenig kennen solltest ein Relais schalten kannst ohne das je nach örtlicher gegebenheit dir sofort einen übern deckel haut. (nicht gesetzliche Regelung)]
Hoffe ich habe alles in sehr kurzer Form und richtig wiedergegeben.
Mfg
danke, das war auch für mich verständlich ;)
@::micha::
... oder ganz kurz (egal ob Picolino jetzt mault, weil er es nicht einsehen will..:):
Stellt einen Antrag auf Relais-Nutzung eines Kanals bei Eurer zuständigen Kommune. Die genehmigen das und leiten es weiter an den Kreis, der an das Land/LMI und schon habt ihr eure Zuweisung eines Kanales und die Genehmigung für temporäre Nutzung des Kanales ohne weitere Meldung, evtl. sogar zur Dauernutzung.
@all:
Übrigens ist in NDS der Kanal 49 allein den SEGen zugewiesen....
Mit freundlichem Gruß
AkkonHaLand, Moderator
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